Kann ich beim Jobcenter ohne Probleme kündigen?
Hallo,
ich habe vor beim Jobcenter zu kündigen. Ich bin seitmehr als einem halben Jahr schon dort. Ich habe zwar keine Arbeit, aber ich weiss schon warum ich das tue. Ich habe ins Schreiben geschrieben:
"Arbeitslosengeld II kündigen" "zum schnellstmöglichen Zeitpunkt" "vom Jobcenter abmelden." Sind das die richtigen Begriffe? Genaue Gründe werde ich nicht nennen. Die werden mich sicher gehen lassen oder? Und da es Mitte Januar ist werden sie sicher ein Teil des Geldes für diesen Monat zurückhaben wollen? Danke für eure Hilfe.
11 Antworten
Klar lassen die dich gehen, die sind froh wenn sie nicht mehr zahlen müssen. Frage mich nur von was du leben willst und von was deine Krankenversicherung zahlen. Du hast dann auch eine Lücke was die Rentenversicherung betrifft.
Sie werden wissen wollen, warum. Wahrscheinlich sogar, wer dein neuer Arbeitgeber ist. Es gibt aber soweit ich weiß auch die Möglichkeit, dich einfach "abzumelden". Ich weiß allerdings den Paragraphen aus dem BGB dazu nicht.
Gemäß § 46 SGB I ist eine Abmeldung vom Jobcenter möglich. Das Gesetz regelt dies wie folgt:
Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (§ 46 Abs. 1 SGB I)
Laut SGB müssen dementsprechend keine Gründe angegeben werden, wenn Sie sich beim Jobcenter abmelden wollen. Beziehen Sie allerdings Leistungen, wenn Sie bereits erwerbstätig sind, müssen Sie in der Regel Nachweise über die Tätigkeit offenlegen
Natürlich drängt dir niemand das AlG 2 auf.
Es könnte tatsächlich die Frage aufkommen, wovon du denn jetzt leben willst. Da kommt schnell der Verdacht auf Schwarzarbeit oder dass du bisher die Leistung unrechtmäßig bezogen hast.
Das provoziert geradezu eine Überprüfung
Es kann auch andere Gründe geben.
Du kannst ohne Probleme kündigen. Wovon willst Du leben? Wer zahlt Deine Krankenkassen, Deine Miete? Wenn Du dich da abmeldest, bekommst Du von denen kein Geld.
Falls Du selbst eine Arbeit gefunden hast, dann ist alles ok.
Natürlich kommt es auf die Gründe an,warum du keine Leistungen mehr haben möchtest,so einfach mit einer schriftlichen Erklärung das du keine Leistungen mehr möchtest ist es nicht getan !
Das bezieht sich dann auch auf eine evtl.bereits gezahlte Leistung,die dann ggf.zurück gefordert werden könnte,zumindest zum teil.
Ich habe in meiner Antwort ja auch nicht behauptet das der freiwillige Verzicht auf Sozialleistungen nicht möglich ist,ich habe lediglich geschrieben das es mit der Erklärung auf den Verzicht nicht getan ist !
Denn der FS - hat gefragt ob es ohne Probleme möglich ist und das ist es in der Regel nicht,denn dann möchte das Jobcenter wissen warum,wenn man nicht von selber einen Grund angibt und dann werden in den meisten Fällen lückenlose Kontoauszüge aus mehreren Monaten gefordert,um zu sehen ob da evtl.Einkommen eingegangen sind die nicht angegeben wurden.
Somit ist der freiwillige Verzicht in meinen Augen schon mal nicht mehr ohne Probleme möglich,man bekommt dann zwar keine Leistungen mehr,wenn man keine mehr will,man hat aber erst einmal keine Ruhe vorm Jobcenter,solange nicht geklärt ist ob man nicht doch schon längere Zeit zu unrecht Leistungen bezogen hat,wenn man so plötzlich ohne Angabe von Gründen auf Leistungen verzichtet.
Gemäß § 46 SGB I ist eine Abmeldung vom Jobcenter möglich. Das Gesetz regelt dies wie folgt:
Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (§ 46 Abs. 1 SGB I)
Laut SGB müssen dementsprechend keine Gründe angegeben werden, wenn Sie sich beim Jobcenter abmelden wollen. Beziehen Sie allerdings Leistungen, wenn Sie bereits erwerbstätig sind, müssen Sie in der Regel Nachweise über die Tätigkeit offenlegen