Kann ich beim Euro - Job kündigen ohne Sanktion?

3 Antworten

Wenn die Maßnahme keine geeignete Beschäftigung für dich hat,dann lass dich von deinem Arzt krank schreiben,sollte es nicht mehr gehen,dann wirst du nach einer Zeit automatisch aus der Maßnahme fliegen !

Kannst dir das ganze auch schriftlich von der Maßnehme geben lassen,also das es keine individuelle Beschäftigung für dich gibt und damit gehst du dann zu deinem SG - und klärst die Sache.

Normalerweise darf es hier bei einer Ablehnung / Aufgabe der Maßnahme dann keine Sanktion geben.

Außerdem musst du vorher angehört werden,da kannst du dann deine Ansicht darlegen und sollte es dann doch zu einer Sanktion kommen,dann würde ich in diesem Fall den Gang zum Sozialgericht vorschlagen.

Auf keinen Fall darfst du einfach kündigen. Sprich mit deinem Sachbearbeiter und versuche die Sache zu klären. Wenn du arbeitest und es dann nicht mehr geht wegen der Schmerzen,melde dich dort ab, geh zum Arzt und lass dich krank schreiben. Notfalls immer wieder. 

Das amtärztliche Gutachten bestätigt Dir doch, dass Du eine solche Tätigkeit nicht ausführen kannst / darfst. Damit sollte eine Sanktion nicht möglich sein.

Also nimm am besten Kontakt mit Deiner(m) Sachbearbeiter(in) auf und sprich dort die Situation an. Sollte sich hier abzeichnen, dass die Person sanktionieren möchte, suche Dir schon im Vorfeld juristischen Rat.

Eine Vereinbarung die Dir gesundheitlichen Schaden zufüg(t)en kann, ist nichtig.