Kann ich bei meiner Kfz Versicherung neuen Hagelschaden melden, obwohl das Auto beim Kauf bereits leichten Hagelschaden hatte?

5 Antworten

Wenn du von den alten Hagelschaden berichtest auch Vergleichsbilder hiervon hast, ist es bei manchen Versicherern der Fall, dass sie leisten jedoch abzüglich des vorläufigen Schadens :-) das müsste in deiner Police stehen. Meistens im Kleingedrucktem.

Ich würde es einfach mal mit Ehrlichkeit probieren. Es soll nämlich auch Versicherungen geben, die sich über Ehrlichkeit freuen.

Versicherungen und Ehrlichkeit ?? - das sind Dinge die sich gegenseitig ausschließen.

@Nightlover70

Nein, aus Erfahrung nicht! Und wenn es über den Versicherungsmakler läuft, der die Schadensmeldung erledigt. Versicherungen wissen (und kalkulieren das in den Prämien mit ein) dass Kunden gerne ... hmm... etwas unehrlich sind.

Ehrlichkeit wird da durchaus honoriert.

Etwas was bereits kaputt ist, wird nicht noch mehr kaputt.

Du kannst nicht einfach deine Schäden sammeln und dann en bloc reparieren lassen.

Jeder Schaden ist zeitnah zu melden und regulieren zu lassen.

Wahrscheinlich hat der Vorbesitzer sich diesen Schaden ja auch "nach Gutachten" auszahlen lassen.

Das stimmt so nicht.
Zwei kleine Hageldellen sind nicht das Gleiche wie zahlreiche massive Hagelschäden.

Anders sieht es z.B. mit einer gerissenen Windschutzscheibe aus. Mit einem Riss ist die genauso kaputt wie mit zwei Rissen.

@Nightlover70

WENN der vorherige Schaden reguliert wurde (davon gehe ich aus), liegt darüber auch eine Schadensmeldung vor. Über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer wird das auch festgestellt.

Eine jetzige Falschmeldung wirkt sich dann fatal aus. Bis hin zur Leistungsfreiheit und Kündigung des Vertrages.

@Nightlover70

Natürlich ! Eine Windschutzscheibe ist aber auch etwas anderes. Denn wenn ein größerer Riss als Folge eines bereits vorhandenen kleinen Risses war, kann man das 1) nicht nachvollziehen und zum 2) ist es fahrlässiges Verhalten. Denn durch einen Riss kann bekanntlich ein größerer Riss resultieren. Aber durch einen kleinen Hagelschaden resultiert nicht gleich ein größerer Hagelschaden. 

Genauso ist es bei einer Unfall. Wenn die Hand schon einen "Schaden" hatte, durch einen Unfall aber noch schwerer verletzt und man teilinvalide wird, leistet die Versicherung auch die vertraglichfestgehaltene Invaliditätssumme ABER abzüglich des Prozentsatzes der Vorbeschädigung.

Du kannst ganz normal den Hagelschaden melden. Es wird dann durch einen Gutachter aufgenommen. Wenn der Gutachter Dich fragt ob Vorschäden vorhanden waren solltest Du sagen, dass es lediglich zwei kleine Dellen waren.
Die Versicherung wird dann eventuell einen kleinen Abzug einrechnen.

Ach schau mal an... wenn Du das schreibst, schließt sich das nicht aus?

@Frank
Das war eigentlich ironisch gemeint. Hätte den 😜 dazu setzten sollen.

Von Betrug kann hier niemals die Rede sein, da der Schaden offensichtlich ()Zeugen ?) neu ist. Die versicherung kann höchstens etwas von der Entschädigung abziehen - falls ihr denn der Vorschaden bekannt ist.