Kann ich bei einer möblierten Wohnung eine Mietminderung erziehlen, wegen fehlender Möbel?

4 Antworten

Hallo, zuerst ist zu klären: Was steht in Deinem Mietvertrag? Hast Du eine Inventarliste, wo die einzelne Möbel aufgelistet sind oder zumindest Fotos bei Einzug, wo die Möbel zu sehen sind?

Dann, wenn Du das nachweisen kannst, sind die Möbel mitvermietet und Bestandteil des Mietobjektes und Bestandteil des Mietpreises. Fehlen Möbel, werden diese weggeholt oder sind die mangelhaft, hast Du immer ein Recht auf Mietminderung. Hierzu musst Du zuerst aber die fehlende Möbel als Mangel dem Vermieter mitteilen und eine kurze Frist setzen, wo er die Möbel wieder reinzustellen hat. Kommt er dem nicht nach - Mietminderung.

Wie hoch Mietminderung: Das kommt auf die fehlende Möbel an. Eine Vase ist natürlich nicht so hoch wie ein fehlendes Bett. Man bewertet also die Auswirkung des fehlenden Ausstattungsmerkmals bzw. Möbelstück.

Fehlt Bett - kannst Du nicht schlafen - also hier bis zu 75% Mietminderung machbar.

und natürlich ist es egal, ob Du in der Wohnung wohnst oder nicht.

Zudem, noch ein interessante Nebenaspekt: Der Vermieter muss ja die Wohnung betreten, um die Möbel zu entfernen, obwohl Du noch gemietet hast. Das ist Hausfriedensbruch.

Gruss Urban

Ich würde mal sagen 10 % weniger, also 720 Euro, darauf darfst Du auch bestehen...

Rechtsgrundlage ist § 536 BGB...

Am sichersten ist da eine von beiden Seiten unterschriebene Amachung über die Reduzierung der Miete. Ansonsten ist das sehr schwer zu bemessen. Um das bezrteilen zu können, muss man sich im Mietrecht und der Rechtsprechung zu diesem Thema sehr gut auskennen. Von juristischen Laien würde ich kaum erwarten, dass da eine hieb- und stichfeste Antwort kommt.

also ich würde es machen, wenn in der Vereinbarung die fehlenden Sachen aufgeführt sind hast du so gar das volle echt da zu !!