Auszug aus möbliert vermieteter Wohnung?

1 Antwort

Wurde die Wohnung möbliert angemietet, also muß der Mieter sogar die Möbel zurücklassen. Er dürfte sie nur mit Zustimmung des Vermieters entfernen. Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des Vorbesitzers ein. Daraus folgt dann, dass er dann auch nach 30jähriger Mietdauer den "Sperrmüll" entsorgen muß.