Möblierte WHG. Mietminderung wenn der Vermieter die Möbel aus der WHG entfernt?
Ich habe eine Möblierte Wohnung übernommen. Die Möbel sind im Mietvertrag schriftlich fixiert und aufgelistet. Jetzt ist der Vermieter gekommen, hat genau diese Möbel aus der Wohnung entfernt, teilweise bei Ebay verkauft. Zudem hat er die Möbel entfernt, als ich nicht im Hause war (Ersatzschlüssel) Also als ich nach Hause kam, waren die im Mietvertrag aufgelisteten Möbel weg, der Vermieter sagt, das wären seine und er hätte das Recht diese herauszunehmen. Fakt ist, das ich jetzt am Wocheenende erst bemerkt habe, das mehrere Gegenstände entfernt wurden, nicht nur die aufgelisteten Möbel. Frage der Tatbestand des Hausfriedensbruchs wird schon zur Anzeige gebracht, Schlösser wurden ausgetauscht. Kann ich nun auch noch die Miete kürzen, weil die aufgelisteten Möbel entfernt wurden? Dabei handelt es sich um TV, Komoden, Sideboards, Tisch, Schlafzimmermöbel, Töpfe, Pfannen. Das vereinbarte WLan wurde ebenfalls abgeschaltet. Vermieter pocht aber auf vollständige Miete. Ich habe ihm schon eine schriftliche Frist per mail eingerichtet, das die Möbel wieder zurückzubringen sind. Dies hat er nicht gemacht und verhält sich stumm. Welche Möglichkeiten habe ich?
3 Antworten
ich würde mich mal mit dem Mieterverein in Verbindung setzen.. auf eigene Faust ne Mietminderung ist immer so ne Sache.. lass dich vom Mieterverein beraten, falls du da Mitglied bist.. da sind Anwälte und die kennen sich aus
ja kannst du theoretisch auch.. hast ne Rechtschutzversicherung ?? sonst wird es teuer
Nein habe ich nicht. Mit sowas hab ich ja nicht gerechnet. Wenn der VErmieter sich weigert die Sachen wieder zu bringen oder zu ersetzen, kann ich dann die Neuanschaffung in Rechnung stellen, beziehungsweise von der Miete abziehen?
also ne Rechtschutzversicherung sollte eigentlich jeder haben. wie gesagt, in rechtlichen Dingen kann ich dir hier keine verbindliche Aussage machen, was du darfst und was nicht.. ein Anwalt wäre das beste für dich
Was steht denn zu Möblierung genau im Mietvertrag?
Wahrscheinlich ist es das Beste einen Anwalt einzuschalten, weil der Vermieter nicht gewillt ist, die Sachen wieder hinzustellen.
Setze Deinem Vermieter schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) eine Frist (z.B. 10 Tage), den gemieteten Zustand (incl. Möbel, Geräte und Equipment sowie WLan) wieder herzustellen und kündige an, die Miete ggf. auch nachträglich zu kürzen.
Dann sofort ab zum Mieterverein. Die Mitgliedschaft kostet im ersten Jahr meist 90 EUR (danach weniger) und Du hast sofort Anspruch auf anwaltliche Hilfe.
Im Mieterverein oder Mieterschutzbund bin ich leider nicht Mitglied. Kann ich auch einfach so einen Anwalt damit beauftragen?