Möblierte WHG. Mietminderung wenn der Vermieter die Möbel aus der WHG entfernt?

3 Antworten

ich würde mich mal mit dem Mieterverein in Verbindung setzen.. auf eigene Faust ne Mietminderung ist immer so ne Sache.. lass dich vom Mieterverein beraten, falls du da Mitglied bist.. da sind Anwälte und die kennen sich aus

ny5thaven 
Fragesteller
 12.11.2016, 17:11

Im Mieterverein oder Mieterschutzbund bin ich leider nicht Mitglied. Kann ich auch einfach so einen Anwalt damit beauftragen?

Himbeere1978  12.11.2016, 17:11
@ny5thaven

ja kannst du theoretisch auch.. hast ne Rechtschutzversicherung ?? sonst wird es teuer

ny5thaven 
Fragesteller
 12.11.2016, 17:21
@Himbeere1978

Nein habe ich nicht. Mit sowas hab ich ja nicht gerechnet. Wenn der VErmieter sich weigert die Sachen wieder zu bringen oder zu ersetzen, kann ich dann die Neuanschaffung in Rechnung stellen, beziehungsweise von der Miete abziehen?

Himbeere1978  12.11.2016, 17:24
@ny5thaven

also ne Rechtschutzversicherung sollte eigentlich jeder haben. wie gesagt, in rechtlichen Dingen kann ich dir hier keine verbindliche Aussage machen, was du darfst und was nicht.. ein Anwalt wäre das beste für dich

Was steht denn zu Möblierung genau im Mietvertrag?

Wahrscheinlich ist es das Beste einen Anwalt einzuschalten, weil der Vermieter nicht gewillt ist, die Sachen wieder hinzustellen.

Setze Deinem Vermieter schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) eine Frist (z.B. 10 Tage), den gemieteten Zustand (incl. Möbel, Geräte und Equipment sowie WLan) wieder herzustellen und kündige an, die Miete ggf. auch nachträglich zu kürzen.

Dann sofort ab zum Mieterverein. Die Mitgliedschaft kostet im ersten Jahr meist 90 EUR (danach weniger) und Du hast sofort Anspruch auf anwaltliche Hilfe.