Kann ich aus einer Bedarfsgemeinschaft ausziehen und neben minijobben selbst hartz4 erhalten/beantragen?

4 Antworten

Mit über 18 kannst du ausziehen ohne Einverständnis der Eltern. Hartz4 gibt es nicht, da du noch Schüler bist und alleine gar keinen Anspruch hast.

Du kannst auf 450€ jobben während der Schulzeit, in den Ferien Vollzeit arbeiten und hast noch dein Kindergeld (190€) Je nach Region geht da definitiv ein WG-Zimmer. Du musst auch bedenken, dass eine eigene Wohnung als Schüler ohne elterliche Unterstützung nicht machbar ist und schon die Einrichtung und Kaution kostet. Und Vermieter finden das auch nicht so toll, wenn jemand nur von einem Minijob lebt, der jederzeit schnell kündbar ist.

Machbar ist es schon. Es würde nicht einfach werden und du musst sehr sparsam sein, aber wenn du dringend daheim weg willst, ist das auf jeden Fall eine Möglichkeit.

Unter 18 müssen deine Eltern den Mietvertrag unterschreiben.

IboOriginal2205 
Fragesteller
 03.08.2016, 17:00

Ich werde am 10.August mit einem 400€ Job anfangen.. Dann wäre eine WG gar nicht so schlecht. Das stimmt daran hab ich gar nicht gedacht, danke ;-)

Zuerst einmal müsstest du als unter 25 jähriges Kind dem Jobcenter einen wichtigen Grund nennen und nachweisen,der es dir nicht mehr möglich macht bei den Eltern wohnen zu können !

Das kannst du natürlich zuerst mal alleine versuchen,aber in der Regel wird dir der Nachweis dann ohne die Hilfe des Jugendamtes nicht gelingen,wenn es sich nicht gerade um einen notwendigen Auszug wegen einer Ausbildung handelt.

Dazu würde dann geprüft werden müssen ob du nicht vorrangig andere Leistungen in Anspruch nehmen könntest,wie z.B. Schüler - Bafög.

Denn in der Regel hast du dann nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr,wenn nicht eine Ausnahme des § 7 Abs. 6 SGB - ll greifen würde.

Wie alt bist du denn und wie alt sind deine Geschwister,haben noch alle Anspruch auf Kindergeld ?

Also würde ich mich erst mal nach der Möglichkeit erkundigen Bafög - zu bekommen,aber wenn das möglich wäre,hätte dich das Jobcenter sicher schon dazu aufgefordert.

Wenn dir deine Eltern dann nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen könnten,dann würde dir zumindest dein Kindergeld von min. 190 € zustehen,dazu hättest du dann dein Nebeneinkommen.

Kommt drauf an. Bist du mit der schule noch nicht fertig oder noch in deiner ersten Ausbildung müssen dich deine eltern finanzieren. Da steht dir vom amt gar nichts zu. Und wenn du in 2 wochen einen 400 € Job anfängst, müssen das deine eltern beim Job Center angeben.

IboOriginal2205 
Fragesteller
 01.08.2016, 01:51

Ja.. Das weiß ich. Das Jobcenter wird auch noch eine Aufklärung kriegen. Aber wie kann das dann sein, dass viele Andere in meinem Alter auch schon eine Wohnung haben?




lanlan0000  01.08.2016, 01:52

Dann wird das leider nichts mit ausziehen, außer du kannst es selber finanzieren oder deine eltern tun es.

IboOriginal2205 
Fragesteller
 01.08.2016, 01:54
@lanlan0000

Wie hirnrissig ist das denn! Ich kann ja nichts dafür in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben..

Könnte sein, dass du schülerbafög bekommst, aber das musst du beim amt erfragen. Kann aber schwer werden, denn deine eltern bieten dir ja ein dach über dem kopf und essen. Außerdem können sie nicht für deine wohnung aufkommen. Erkundige dich beim amt.