Ausziehen unter 25 (Eltern Hartz4, Bafög Antrag)
Hallo
ich befinde mich gerade noch in meiner kaufmännischen ausbildung, die ich im sommer abschließen werde. Ab august wollte ich dann das abitur machen - bin auf der schule auch schon angemeldet. ich bin 20 Jahre alt und meine mutter (vater kein kontakt) lebt derzeit von hartz4. Da es seitdem ich mit 15 Jahren wieder zu meiner mutter gezogen bin nur noch stress gibt und beide das miteinander meiden, möchte ich ausziehen. eine Wohnung haben wir schon durch eine bekannte für mich gefunden (1zimmer 300€ warm) ich hätte aufjedenfall anspruch auf schülerbafög. Meine Frage: wird die Arge oder sonstige Ämter uns jetzt doch zwingen zusammenbleiben zu müssen da ich noch nicht 25 bin und wenn ja, wie könnte man im zweifelsfall diese "schwerwiegenden gründe" zu gelte machen? ich habe schon ein schreiben vom zuständigen jugendamt, dass auch meint das das ausziehen besser wäre.
danke für eure antworten.
2 Antworten
Hallo,
nein, wenn du dich wieder in einer bafög-fähigen Ausbildung befindest, dann gilt für dich natürlich nicht das gesetz des SGB. Dein Schreiben interessiert niemanden Du ziehst aus, stellst einen Bafög-antrag und wirst dann (je nach Einkommen deines Vaters) den Höchstsatz von 465€ bekommen + Kindergeld.
Das Einkommen deines Vaters wird natürlich auch angerechnet, wenn das Bafög-amt ihn findet. Das ist aber erstmal nicht deine Sorge. Du musst versuchen ihn ausfindig zu machen, klappt das nicht, bekommst du den Höchstsatz, das amt wird ihn finden und ihn ggf. zur Kasse beten.
Die Arge hat nichts mit dir zu tun. Es gilt NUR Bafög für dich und nichts anderes.
ABER: eine wohnung für 300€ warm ist viel. Mit 465€ + 184€ = 649€ geht fast die Hälfte fürs Wohnen drauf. Bist du ansonsten sehr sparsam geht das,. wenn nicht musst du eben nebenher jobben (4.880€ darfst du anrechenfrei in 12 Monaten BWZ verdienen).
Ist aber alles sehr unkompliziert und du musst da auch kein Kontakt mit dem Jugendamt haben.
So lange du nicht kommst und willst den Umzug, Kaution, Erstausstattung beantragen, kannst du hinziehen, wo du willst. Da du volljährig bist, kann dir das niemand verbieten. Das JobCenter könnte dann höchstens der Meinung sein, dass die Wohnung deiner Mutter dann zu groß ist. Dann müsste sie nach 6 Monaten eine billigere Wohnung suchen.
Ja das ist leider so. Ich find es auch schlimm, dass Kinder im Hartz4-Haushalt nicht mal das ganze Geld behalten dürfen, wenn sie jobben. Die Leidtragenden sind die Kinder, auch wenn das Maßnahmen sein sollen, die Eltern aus H4 zu bekommen...
Das ist schon enorm, wie hier die Kinder von Eltern, die leider nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind, benachteiligt werden. Hier wird eindeutig das Grundgesetz verletzt. Denn auch wenn diese die Mittlere Reife inne habe, werden sie oft auf unmenschliche Weise dazu gezwungen, weiterhin im Elternhaus zu verweilen. Selbst der hochbezahlte Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr kann hier keine Abhilfe schaffen.