Hartz4 nach Trennung + Wohnung, momentan mittellos -> welche Schritte sind nötig?
Hallo,
es geht um eine verzwickte Situation einer Bekannten. Sie ist damals zu ihrem Freund gezogen, dieser hat ein eigenes Haus und verdient recht gut. Sie kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, EU-Rente ist beantragt, aber noch nicht durch. Ihre 2 Kinder (nicht seine) sind auch da gemeldet. Im Normalfall würde sie kein Hartz4 bekommen, da er zu viel verdient + die Kinder Einkommen haben.
Nun soll sie ausziehen (Freund hat schluß gemacht), was aber recht kompliziert ist. Hartz4 bekommt sie nicht weil die "BG" zu viel Einkommen hat. Sie bekommt aber auch keine Wohnung, weil jeder Vermieter einen Einkommensbescheid vom Arbeitgeber sehen will bzw ein Bescheid vom Amt das die Miete übernommen wird.
Momentan dreht sie sich im Kreis, Hartz beantragen bringt nichts wegen zu viel Einkommen, würde abgelehnt werden. Also auch keinen positiven Bescheid für einen Vermieter.... Wenn sie allein leben WÜRDE, hätte sie natürlich Anspruch auf Hartz4 und Mietzuschuss. Die Kinder sind anfang 20, verdienen selbst und würden nicht mit in die neue Wohnung ziehen. Die suchen sich dann was eigenes.
Wie muß jetzt hier vorgegangen werden was Ämter betrifft? Sie hat echt Angst das sie ins Obdachlosenheim muß, da hätte sie dann auch wieder Anspruch auf Hartz4 und könnte von da aus eine Wohnung suchen, die ja auch bewilligt werden würde. Das Obdachlosenheim will sie natürlich mit allen Mitteln verhindern...
Danke für Eure Antworten
3 Antworten
Momentan dreht sie sich im Kreis, Hartz beantragen bringt nichts wegen zu viel Einkommen, würde abgelehnt werden.
Das ist ein IRRTUM!
In dem Moment, in dem er oder sie die Trennung erklärt und sie ein Umzugsbegehren startet, ist die BG, die ohnehin unterhaltsrechtlich auf tönernen Füßen steht, aufgehoben, selbst wenn sie voerst noch im Haus des Ex wohnt.
Sie hat Anspruch auf vollen Regelbedarf sowie angemessene Miete.
Also zunächst sollen sie einen Antrag auf H4 stellen.
Im Vorfeld sollte sie sich ohnehin vor Ort zu einer Sozialberatung oder einem kompetenten Anwalt begeben.
NICHT WÜRDE, würde ist garnix. wenn freund schluss gemacht hat, dann wird freund kein problem haben, dies auch vor dem jobcenter machen. er sollte ebenfalls ein schriftliches ultimatum setzen von 1-2 wochen, bis wann die ex ausgezogen sein muss. geh zu einer wohnungsgenossenschaft und lass dir angebote geben über drei angebote von wohnungen. seit trennung bildet die frau ihre eigene bg. zu klären ist auch, was alles mitzunehmen ist seitens der kinder und der ex. das sollte sie auch schriftlich niederlegen.
Naja so muss sich umsehen wegen wohnung.Damit zur Arge gehen (aber erstmla nur angebot!) und denen klar machen das Sie ausziehen muss /möchte wegen trennung und gleichzeitig soll Sie nochmals Ihren hartz 4 Antrag stellen! achso und wenn er sie rausschmeißt kann Sie auch zur arge gehen und soforthilfe beantragen -wenn Sie also mittellos ist müssen die was machen.