Kann ich angezeigt werden (5000€, Banküberweisung nicht angekommen)?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr habt also einen Kaufvertrag nach Paragraph 433 BGB geschlossen. Die Hauptflichten daraus sind für dich als Verkäufer, die Sache ohne Mängel dem Käufer zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer wiederum hat die Sache abzunehmen und das Entgelt zu zahlen.

Diese Eigentumsverschaffung und Übergabe habt ihr an die Bedingung geknüpft, dass zunächst 5000 Euro per Überweisung zu zahlen sind. Erst dann habt ihr euch geeinigt, sodass das Eigentum übergehen soll (Paragraph 929 BGB).

Jetzt meint der Käufer er hat gezahlt und du willst ihm nicht die Sache geben. Er will dich anzeigen. Das wäre ein Eingehungsbetrug nach Paragraph 263 StGB.

Dafür müsstest du aber das Geld erhalten haben und die Wäre nicht herausgeben wollen. Nach deinen Ausführungen ist dem aber nicht so. Die Überweisung müsste er dann anhand einer Überweisungsbestätigung oder Kontoauszug nachweisen. Du kannst natürlich dies umgekehrt machen, dass nichts eingegangen ist. Aber er obliegt der Beweislast, da er anklagt.

Wenn er wirklich eine Strafverfolgung möchte, würde wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft ebenfalls so argumentieren und ihn auffordern entsprechende Nachweise zu erbringen. Ansonsten würde die Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich das Verfahren zunächst einstellen, da eine zivilrechtliche Entscheidung den Vorrang hat (Paragraph 262 Abs. 2 StPO).

Eine Anzeige hat m.E. beim dem dir beschriebenen Fall keinen Erfolg.

Wenn das Geld nicht auf Deinem Konto angekommen ist, dann hat ER SEINE BRINGSCHULD nicht erfüllt. Folglich mußt Du auch nicht DEINE Bringschuld erfüllen.

Er soll Dir eine Kopie der Überweisung und seines Kontoauszuges zur Verfügung stellen, zb per Email. Dann kannst Du ja sehen, ob er die 5000 € überwiesen hat UND WOHIN.

Ich würde ihn dazu auffordern die erwähnten Kopien zu schicken , bitte dafür eine Frist setzen, und erwähnen dass Du dann den Anwalt einbeziehst.

cheerio

was für ein Unsinn .. es interessiert niemand, ob  jemand sagt es habe jemand gesagt. Bankangestellte geben auch keine Auskunft über fremde Konten, möglicherweise hat auch jemand eine Überweisung per Papierformular gemacht, dann dauert es halt ein paar Tage. Möglicherweise hat er dabei auch einen Fehler gemacht und die Überweisung wird nicht ausgeführt, in so einem Fall ist das Geld auf seinem Konto erst mal abgezogen, wird dann aber ein paar Tage später (wertstellungsmässig rückwirkend als ob nicht geschehen ist) wieder gutgeschrieben.

geh einfach in deine Kontoführung, Umsätze anzeigen, Ausdrucken, dann hat man schwarz auf weiss was auf dem Konto angekommen ist.

Ist es Wertstellungsmässig erst Montag da, wird es möglicherweise im Saldo noch nicht angezeigt, aber sicher in den Umsätzen. 

Wenn das Geld nachweislich nicht auf deinem Konto angekommen ist, kann er dich auch nicht anzeigen. Er soll nachforschen, wohin sein Geld überwiesen wurde. Du hast damit nichts zu tun.

Wenn die Bankangestellten sagen du hast nie was bekommen, du nie was bekommen hast, was soll da passieren? Ich kann bei mir auch an einem Bankautomaten einen Asuzug ausrucken lassen wo steht wanm wie viel entnommen wurde oder draud getan wurde. Du hast die Bankangestellten und dein Konto als beweis, er macht eine leere Drohung.

LouPing  18.03.2017, 12:20

Hey halil321123

angekommen, er hätte auch Bankangestellte gefragt.

Vorsicht! 

Bankangestelte dürfen keine Informationen an Fremdpersonen rausgeben-Bankgeheimnis. 

Niemand außer dir erfährt etwas über deine Kontobewegungen. 

Der Typ lügt! 

AnimeTyp96  18.03.2017, 12:49
@LouPing

Er meint warsch. eher dass der Typ Bankangestellte gefragt hätte dass er sein Geld überwiesen hat. Da dass Geld Theoretisch von seinem Konto auf dass von Halil gehen sollte aber ja nicht passiert ist. Es ist ja klar das Bankangestellte solche Informationen nicht an fremde geben dürfen!