Muss ich eine Geschenk-Überweisung von 5000€ melden?

3 Antworten

Ja, der Vorgang ist dem für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dabei ist sowohl der Beschenkte als auch der Schenker anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 1 und 2 ErbStG). Es ist auch unbeachtlich, dass im Endeffekt keine Steuer (wegen Unterschreitung der Freibeträge) festgesetzt wird.

Nein - ein solcher Schenkungsbetrag ist eh frei von Schenkungssteuer.