Kann ich als Vermieter einen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung kündigen?

13 Antworten

Ich hoffe, diese Selbstauskunft des Mieters habt ihr schriftlich?

Ich würde mir im Übrigen hier keine großen Sorgen machen. Was das deutsche Recht meint und was praktikabel ist, ist oft grundverschieden.

Der Mietvertrag wurde eben in beiderseitigem Einverständnis wieder aufgehoben. Die Mietfläche hat er zurückgegeben. Fertig.

Solche Mieter wandern zu keinem Gericht. Die sind nämlich aus leidvoller Erfahrung froh, wenn sie das Gebäude nur von aussen sehen müssen.

Sofern die Darstellungen der Frage zutreffen ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Das ist aber sinnvollerweise eine REA-Sache.

Ich glaube nicht das Er das kann, da unwahre Angaben zum Vertrag führten, sollte der Vertrag nichtig sein. Der Vertrag wurde durch Betrug, ergaunert.

Ich gebe den Tip zwar ungern, aber hier würde ich mal beim Haus- und Grundbesitzerverein nachfragen. Die Mitgliedschaft ist rel. preiswert und auch für viele andere Dinge für einen Hausbesitzer zu empfehlen.

Und was wäre wenn die Miete immer gezahlt worden wäre und die Wohnung sauber und aufgeräumt gewesen wäre? Vielleicht hatte er einfach nur Angst dass er keine Wohnung bekommt weil er von Hartz 4 lebt.