Mietvertrag zu früh unterschrieben, möchte nun doch nicht einziehen.. zu wann kann ich kündigen?

8 Antworten

Du kannst jetzt schon zum 30.11.2013 kündigen. Du musst nicht warten bis zum Einzugstermin.

Du kannst auch mal mit dem Vermieter sprechen, ob er mit einer Nachmietersuche deinerseits einverstanden oder zu einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist. Wenn die Mietersuche noch nicht so lange her ist, hat er vielleicht noch einen anderen Interessenten an der Hand.

Hi,

da müsst ihr nun wohl in den sauren Apfel beißen und 3 Monatsmieten, beginnend im November dieses Jahres bis einschließlich Januar, zahlen. Sprich doch mal mit dem Vermieter, vielleicht ist er ja kulant und lässt sich auf einen Kompromiss ein - immerhin hat er jetzt noch zwei Monate Zeit, neue Mieter zu finden und er selbst profitiert ja auch nicht so richtig davon, wenn ihr nach drei Monaten wieder auszieht.

Im Normalfall kann ein Mietvertrag sofort nach Unterschrift gekündigt werden.

Dann muß man im Idealfall gar keine Monatsmiete zahlen.

www.gutefrage.net/policy

Zitat:

"3.Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren."

Nun haben wir uns aus persönlichen Gründen entschlossen doch nicht einzuziehen und möchten den Vertrag so schnell wie möglich kündigen. Im Vertrag steht wie üblich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Gilt diese Frist erst ab Vertragsbeginn also dem 1.11, so das eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten unumgänglich ist und wir erst zum 28.2.14 kündigen können, oder können wir vor dem 1.9.13 schon zum 31.11.13 kündigen ?

  1. Der November hat nur 30 Tage.

  2. Wenn kein Kündigungsverzicht vereinbart ist, kann man auch vor Mietbeginn mit der Frist von drei Monaten kündigen.

Im Fall vom 31.11. wäre ja nur eine Miete zu zahlen, was gerade noch zu verschmerzen wäre. Anders wäre es dann doch ein sehr kostspieliger Entschluss die Wohnung doch nicht zu nehmen. Also kurz gefragt, zu welcem Datum kann ich den Vertrag kündigen ?

Zum 30.11.2013

MfG

Johnny

Wenn kein beidseitiger Kuendigungsverzicht wirksam vereinbart wurde ("formularmaessig" bis zu 4 Jahren moeglich), kannst du bereits heute zum 30.11. kuendigen. Die schriftliche (!!!) Kuendigung muss dem Vermieter hierfuer spaetestens am 4. September zugehen. Dass das Mietverhaeltnis erst am 1.11. beginnen soll, ist hier voellig unerheblich.

Dem Vermieter wird es egal sein. Hauptsache, dass du 3 Monatsmieten zahlst. Allerdings solltest du dann diese Wohnung im Auge behalten. Wenn er sie vermietet, darf er natürlich NICHT DOPPELT kassieren.

Hauptsache, dass du 3 Monatsmieten zahlst.

Warum sollte Fragesteller das? Wenn sie/er bis spätestens 4.9.13 kündigt braucht sie/er im Normalfall nur eine MM zahlen.

@anitari

DerHans, "der kanns" trifft hier leider nicht zu :-)