Kann Grundsicherungsbezieherin Erbe ausschlagen?
Drei Geschwister erben Geld. Eine davon ist Grundsicherungsbezieherin. Kann diese die Erbschaft ablehnen?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo,
sofern das Sozialamt von der Erbschaft Kenntnis erlangt nützt auch die Ausschlagung nichts,denn dann wird man fiktiv so gestellt, als hätte man geerbt.
Eine Erbschaft gilt als Einkommen und wird durch 12 geteilt und monatlich von der Grundsicherung abgezogen.
Beispiel:
10.000,- € Erbschaft geteilt durch 12 = 833 ,33 € pro Monat als Einkommen.
Der muß zwingend das Erbe annehmen. Grundsatzurteil BGH.