Muss man als Nichte ein Erbe ausschlagen damit man nicht für die Schulden des Onkels aufkommen muss

4 Antworten

Wenn alle die vor einen in der Erbfolge stehen ausschlagen, dann ja. Wenn ein Erbe ausschlägt, wird der Erbe berufen, der berufen wäre, hätte der Ausschlagende den Erbfall nicht erlebt.

Für die Ausschlagung gibt es eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis. Es ist aber auch eine vorsorgliche Ausschlagung möglich und in diesen Fall auch sinnvoll. Ferner ist ein gemeinsames Ausschlagen möglich um Gebühren zu sparen.

Ja, sobald ihr Erbberechtigt seid, habt ihr 6 Wochen nach Information der Erbberechtigung noch die Chance das Erbe abzulehnen.

Wenn du vom Gericht angeschrieben wirst, dann musst du innerhalb von  6 Wochen das Erbe ausschlagen. 

Ja, genau das müßt ihr.