Kann einer Bachelorarbeit nach der Abgabe ein nachträglicher Sperrvermerk angefügt werden?

2 Antworten

Bachelorarbeiten werden durch die Hochschule nicht veröffentlicht. In der Regel wird für einige Jahre ein Belegexemplar behalten. Dieses ist dann aber nicht öffentlich zugänglich, sondern wenn überhaupt nur für die Angehörigen der jeweiligen Hochschule.

Wenn du die Zurverfügungstellung der Arbeit z.B. für die Uni-Bibliothek oder eine uni-interne elektronische Sammlung nicht schon mit der Abgabe derselben abgelehnt hast, ist das danach eigentlich noch recht problemlos möglich, da die Rechte an dieser Arbeit bei dir liegen.

Frag also einfach mal beim örtlichen Prüfungsamt, ich bin sicher, dass es kein großes Problem ist, nachträglich noch etwas zu ändern.

Beste Grüße!


Das sollte möglich sein, wenn entsprechende Gründe (z. B. Pflicht zu Vertraulichkeit oder Geheimhaltung von darin enthaltenen Daten) vorliegen. Auf meiner Diplomarbeit hatte ich eine Sperre von 5 Jahren vorgegeben, ein Kollege hat die Veröffentlichung komplett untersagt.

Dazu kann dir das Prüfungsamt am besten Auskunft geben, da dies an jedeer Hochschule unterschiedlich geregelt ist.