Kann einen der Kreis bzw. die Stadt verbieten, sein eigenes Haus zu vermieten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Könnte sein, dass die Baugenehmigung seinerzeit nur unter der Auflage einer bestimmten Nutzung erfolgt ist! Dies ist zum Beispiel bei einem Forsthaus der Fall, welches nur als Dienstwohnung für den amtierenden Förster gedacht ist. Im Laufe der Zeit können solche Nutzungsbeschränkungen durch Erbe etc. in Vergesessenheit geraten. Wiehert dann irgenwann später einmal der Amtsschimmel, dann kann durchaus an die eigentliche Bestimmung erinnertet werden und für eine anderweitige Nutzung auch eine Umwidmung erforderlich werden.

Sehr gut! DH!

Guter Einwand. Nur handelt es sich hierbei um ein Wohnhaus, nicht um ein Gewerbe (nach meinem Verständnis). Es ist zwar vorstellbar, dass das Haus früher zu der Gewerbehalle gehört hat, aber hätte nicht spätestens bei der Grundstücksteilung die Umnutzung erfolgen müssen? Immerhin handelt es sich um ein 2-Familienhaus, welches so auch seit jahrzehnten vermietet wurde. Auch die Besitzer der Halle und des Hauses war nicht gleiche Person. Es handelt sich auch nicht um ein klares Gewerbegebiet, da das Haus umgeben von Wohnhäusern ist. Hätte im Kaufvertrag nicht eine Klausel auf diese sehr spezielle Situation hinweisen müssen?

Anwalt! Dafür muss man den Bescheid gründlich lesen und die Vorgeschichte gründlich erforschen und die landesrechtlichen und kommunalen Baurechtlichen Vorschriften kennen. Da kann Dir hier keiner helfen. Viel Erfolg!

...und verbieten können die erstmal alles. Frage ist bloß, ob das Verbot in Ordnung ist ;-)

Mir ist schon klar, dass keiner hier den Fall klären kann. Nur interessant wäre zu wissen, ob es sowas woanders überhaupt gibt und ob das rechtens ist.

Das Haus gehörte damals dem Besitzer einer nebenanliegenden Industriehalle und ist seit 40 Jahren vermietet. halle und Haus sind auf separaten Grundstücken und haben verschiedene Besitzer.

Das ist der klassische Fall einer Werks- oder Dienstwohnung, die ausschließlich der wohnwirtschaftlichen Nutzung durch den Firmeninhaber oder seinen Mitarbeitern vorbehalten war. Die Umwidmung dürfte aber machbar sein. Im Zweifel melden Sie Ihre Mieter als Nachtwächter für das angrenzende Firmengelände an!

Wenn es kein Schwarzbau ist und auch schon immer vermietet war, verstehe ich das auch nicht. Schalt am besten einen Anwalt oder den Mieterverein ein, vielleicht auch die Verbraucherzentrale.

Mieterverein? Er ist VERmieter! Dann höchstens ein Vermieterverband, in dem er bestimmt nicht ist. Verbraucherverein? Hier ist er auch KEIN Verbraucher!Und Behörden verstehen? Geht eh fast nie. Da hilft nur (hoffentlich) ein Anwalt!

Da hilft eine Rückfragem bei der Behörde , um zu klären, welcher Widmung dieses Objekt bislang zugeführt war.