Kann eine andere person (keine Verwandte Person, ein guter freund oder eine freundin) theoretisch die kfz haftpflicht von der/dem Freund oder Freundin zahlen?

9 Antworten

Wer zahlt ist völlig wurscht. Wenn aber der Fahrer auch nicht der Versicherungsnehmer ist, sollte er gegenüber der Versicherung als Fahrer eingetragen sein.

Da muss man 3 "Eigenschaften" unterscheiden: Eigentümer, Halter und Besitzer. Diese Eigenschaften existieren unabhängig voneinander und können bei einer oder bis zu 3 Personen liegen.

Eigentümer ist derjenige, der das Auto gekauft und bezahlt hat. Nur derjenigen kann auch über einen Verkauf entscheiden und erhält das Geld aus dem Verkauf. Das Auto wird vom Wetther seinem Vermögen zugerechnet, sofern das Vermögen irgendeine Rolle spielt, z.B. bei einer Insolvenz oder Pfändung. Der Käufer kann sein Eigentumsrecht auch durch eine Schenkung auf jemand anderen übertragen. Das sollte aber immer schriftlich in einem Schenkungsvertrag festgehalten werden, denn im Streitfall geht ein Gericht sonst immer davon aus, dass derjenige, der im Kaufvertarg steht und das Auto bezahlt hat, auch der Eigentümer ist.

Der Halter ist derjenige, auf den das Auto angemeldet ist und der Steuer und Versicherung bezahlt. Der Halter steht dementsprechend auch in den Papieren. An ihn wenden sich die Behörden immer als erstes, wenn mit dem Auto irgendwas los ist, vor allem wenn es um Bußgelder geht. Die Versicherung berechnet ihren Beitrag nach dem SF dieses Halters.

Das dritte wäre der Besitzer, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Auto hat, also derjenige, den du als Fahrer bezeichnest. Der muss für Vergehen gerade stehen. Ihn muss der Halter als Fahrer benennen, wenn an den Halter ein Anhörungsbogen für ein Bußgeld kommt. Dieser Fahrer sollte auch durch den Halter bei der Versicherung benannnt werden, sofern der Versicherunggsvertrag wegen günstigerer Prämien auf bestimmte Fahrer eingeschränkt ist. Gibt es keine Einschränkungen bei der Versicherung, muss dieser Fahrer auch nicht gemeldet werden.

Es gibt zwei klassische Standardfälle:

Bei den meisten privaten Autos sind alle drei Eigenschaften auf eine Person vereint.

Bei Geschäftsautos ist meistens die Leasingfirma der Eigentümer, die Firma der Halter und der Besitzer ist der Fahrer, dem das Auto zur Verfügung gestellt wird.

Ghostmaster370  19.07.2019, 08:35

Gute Antwort 👍🏻 der Halter muss aber nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer sein.

PatrickLassan  19.07.2019, 08:48
Da muss man 3 "Eigenschaften" unterscheiden: Eigentümer, Halter und Besitzer.

Sogar vier, denn der Versicherungsnehmer kann auch noch jemand anderes sein.

siola55  21.07.2019, 08:50
@PatrickLassan

...oder auch gleich 6 verschiedene Beteiligte, wenn jeweils der Beitragszahler der Kfz-Versicherung und der Kfz-Steuer ein anderer Beteiligter ist ;-))

Der Versicherung ist es wurscht woher das Geld kommt, Hauptsache es kommt. Allerdings sollte auch der richtige Fahrer bei der Versicherung angegeben werden.

Man kann sein Eigentum verschenken.

Halter, Fahrer, Eigentümer, Versicherungsnehmer können alles unterschiedliche Personen sein. Auch der Beitragszahler der Versicherung kann jede x-beliebige Person sein.

natürlich kann ich ein Auto kaufen und verschenken. Ebenso kann der neue Eigentümer eine KFZ Versicherung abschließen und jemand anders bezahlt diese-

NaomiQuestion11 
Fragesteller
 19.07.2019, 13:17

Ich hatte nur von einer sogenannten schenkungssteuer gelesen weswegen ich ein wenig verwirrt war. Im Internet steht dass für Deutschland ab 20.000 € steuern draufkommen ( für nichtverwandte ). Ich war mir nicht wirklich sicher. Ich dachte man muss alles über 20.000 dann versteuern und dem fiskus zahlen