Baby im Einkaufswagen rollt an parkendes Auto. - Wer zahlt: KFZ oder Privat Haftpflicht?

7 Antworten

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Hallo fragerasker,

wenn beim Be- und Entladen eines Kfz etwas passiert, besteht über die Privathaftpflicht kein Versicherungsschutz. Das ist ein Ausschluss.

Manche Unternehmen bieten seit neustem einen Baustein an, über den die Kosten trotzdem über die Privathaftpflicht bis zu einer festgelegten Höchstgrenze übernommen werden.

Über unseren aktuellsten Premium-Tarif würden wir z.B. bis 2.500 Euro bezahlen.

Ggf. fragst du bei deinem Anbieter nach einem Upgrade. Das hilft dir dann zwar leider im aktuellen Fall nicht, sichert dich aber für die Zukunft ab.

Viele Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK-Team

Deine Privathaftpflicht hat Recht. Es handelt sich um den klassischen Schaden beim Beladen eines Kraftfahrzeuges. Hier liegt die Nutzung des Fahrzeuges (zum Transport der Waren) vor, somit greift die Kfz-Versicherung. Üblicherweisepassiertso etwas ja auch nur beim Beladen, wo der Einkaufswagen dicht bei anderen oder zwischen Fahrzeugen steht.

Die Privathaftpflicht muss tatsächlich nicht bezahlen, da der Beladevorgang schon zum Gebrauch deines KFZs gehört. Du wirst dich damit abfinden müssen, dass du in der KFZ-Haftpflicht zurückgestuft wirst.

Gruß rorac

Es ist so wie die Privathaftpflicht angegeben hat. Deine Kfz-Haftpflicht wird den Schaden regeln. Du kannst allerdings, wenn Du eine Höherstufung vermeiden willst, den Schaden zurückkaufen.

Wenn es beim Beladen passiert ist, zahlt die Private nicht. Deswegen lässt man solche Wagen nicht beim Beladen gegen andere Wagen rollen, sondern auf dem Weg aus dem Einkaufsmarkt zum Wagen.