Kann ein Vermieter vor Auszug die Wohnung sanieren?

12 Antworten

Wo ist das denn ein "Angebot"?

Er bietet dir an zu zahlen aber nicht zu nutzen? Geht's noch?

Also vorher sanieren ist nicht. Zahl bis Ende November und bleib auch solange drin. Bevor die Kündigung greift hat er keinen Zugriff auf die Wohnung. Notwendige Reparaturen ja, aber das ist hier nicht der Fall.

Bis Ende Dezember...

Der Fragesteller hätte einen Monat Miete gespart - das ist durchaus ein Angebot. Ob das sinnvoll ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

Dir ist aber klar, das der Mieter bis zum 31.12. bezahlen muss, da erst dann die Kündigung greift?

Der Vermieter ist lustig. Er will daß Du Miete zahlst obwohl Du nicht mehr drin wohnst? Das glaube ich Dir nicht. Das ist doch schwachsinnig.

Zudem brauchst Du solange Du in der Wohnung bist ihn nicht in die Wohnung lassen. Das mußt Du nicht, denn der Vermieter hat kein Recht dazu. Daher zahle Deine Miete bis zum Ende und laß ihn erst in die Wohnung beim Auszug und Schlüsselübergabe.

Will er vorher in die Wohnung, dann muß er Dir die Miete auch erlassen. Das ist so üblich!

Ich denke Dein Vermieter hat wohl einen Vogel!

Jetzt möchte er aber schon in die Wohnung um diese zu sanieren. Also eine neue Dusche einbauen und einen Durchlauferhitzer.

Dann beende doch den Mietvertrag zum 01.10.2018 - dann musst du ja auch keine weiteren Mieten mehr entrichten.

Solange Du in der Wohnung wohnst und Miete bezahlst, hat er da nichts zu sanieren.

Zu den Besichtigungen:

 https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0406/wohnungsbesichtigung-wer-wann-wie-oft-tipps-und-musterschreiben-040628.htm

Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht.

Jetzt möchte er aber schon in die Wohnung um diese zu sanieren. Also eine neue Dusche einbauen und einen Durchlauferhitzer.

Das kann dir nur mehr als recht sein! Also vereinbare einen Übergabetermin und gib ihm die Wohnung zurück.

Es ist nämlich folgendermaßen. Auch wenn du die Wohnung zurück gibst, dann läuft der Vertrag erst mal weiter. Das bedeutet gleichzeitig, du hättest bis zum Ende der Vertragslaufzeit jederzeit das Recht, zum Vermieter zu gehen und die Schlüssel wieder zurück zu verlangen, weil du die Wohnung doch noch bis zum Ende der Vertragszeit nutzen möchtest.

Wenn aber nun der Vermieter mit so umfangreichen Baumaßnahmen beginnt, dann kann er dir die Wohnung nicht mehr zurück geben. Er beansprucht die Wohnung quasi für sich. Das bedeutet, ab diesem Moment brauchst du auch keine Miete mehr zahlen.