Kann ein Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten?

flauski  08.03.2021, 17:00

Wie viel günstiger war es denn? Ist ein Preisfehler ersichtlich?

SG183718 
Fragesteller
 08.03.2021, 17:01

Etwa 230€ statt 850€ echter Preis. Also ja, der Fehler war ersichtlich.

6 Antworten

Wenn du nur eine Bestellbestätigung bekommen hast, dann ist damit noch keine Willenserklärung vom Verkäufer abgegeben worden. Solange da keine deutliche Aussage zum Vertragsschluss drinstehet... rechtlich gibt es also noch keinen Vertrag.

Einen Erklärungsirrtum sehe ich hier nicht, wenn sie 230 Euro im Shop auf dem Preisschild hatten, dann meinten sie auch 230 Euro. Ein Rechenfehler ist kein Erklärungsirrtum. Das ist auch kein Tippfehler. Ein Inhaltsirrtum wäre das auch nicht.

Aber...kein Vertrag, kein Vertrag. Schade - wäre ein Schnapper gewesen.

RobertLiebling  08.03.2021, 18:40

https://www.it-recht-kanzlei.de/anfechtung-tipps-muster.html

Gerichte sehen das anscheinend etwas anders als du.

kragenweiter  09.03.2021, 18:48
@RobertLiebling

Nö, glaube ich nicht. Die Beispiele beziehen sich auf spezielle Fälle, bei denen der Verkäufer mit Punkt/Komma-Verwechslungen, 1000 statt 10000, zweistellige Summe statt 5-stelliger Summe oder 1-Euro-Startpreis (sinnvollerweise) einen Erklärungsirrtum vorliegen hatte. Aber das sehe ich hier nicht.

Falls der Verkaufspreis derart niedrig war, dass ein Irrtum (Tippfehler, Komma 1 Stelle zu weit links, etc) plausibel ist, ist das möglich. Allerdings muss dir der Kaufpreis sowieso zurückerstattet werden.

Die Bestellbestätigung bestätigt nur die erfolgreiche technische Übermittlung.

Für das Zustandekommen eines Kaufvertrags braucht es regelmäßig eine Auftragsbestätigung oder (konkludent) die Zusendung der Ware.

Die Anfechtung wegen Irrtums wäre grundsätzlich natürlich auch möglich.

Der Preis ist zu günstig im Vergleich zu dem marktüblichen Preis, damit wirst Du schwer argumentieren können, dass es sich nicht um einen Preisfehler handelte. Und damit hat der Verkäufer das Recht vom Kauf zurückzutreten.

Ist sowas für den Verkäufer überhaupt erlaubt?

Ja, schau Dir mal den § 119 BGB an.

Ich hab mal gehört, dass ein Verkäufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Da hst Du was falsches gehört:

Unter bestimmten Voraussetzungen - die hier wohl gegeben sind - kann er das.

Wie sind meine Chancen?

Bei Null.