Kann man als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen widerrufen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, grundsätzlich nicht; pacta sunt servanda.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen, hier hilft ein Blick ins Gesetz, kann der Vertag jedoch, untechnisch gesprochen, aufgelöst werden.

sunny2709 
Fragesteller
 07.05.2011, 09:33

der "käufer" möchte nun einen anwalt einschalten, so hat er es zumindest gesagt. wissen sie wie das dann abläuft?

gpucpu  07.05.2011, 09:38
@sunny2709

Wenn er das wirklich tun sollte (ich halte das eher für eine leere Drohung) bekommst Du in der Regel zunächst einen Brief in dem der Anwalt die Forderung  geltend macht, natürlich kann auch gleich geklagt werden.

 

Aber nur weil ein Anwalt eine Forderung geltend macht, ist diese deswegen nicht" besser" mit anderen Worten, Du solltest, wenn es überhaupt dazu kommt, bestreiten, dass ein Vertrag vorliegt, denn das muss der Kläger beweisen und das kann er nach Lage der Dinge nicht.

sunny2709 
Fragesteller
 07.05.2011, 09:45
@gpucpu

kann ich dich irgendwie privat anschreiben?

gpucpu  07.05.2011, 10:03
@sunny2709

Sorry, aber das ist nicht so mein Ding, wie Du siehst habe ich hier nur eine Freundschaft und die kenne ich persönlich.

sunny2709 
Fragesteller
 07.05.2011, 10:06
@sunny2709

komm dann auf mich kosten zu? wenn der anwalt die forderung gelten macht?was wäre wenn ich dann, der forderung nachgebe? bzw nicht nachgebe?

gpucpu  07.05.2011, 11:14
@sunny2709

Der Verlierer trägt die Kosten des Rechtsstreits, die reine Tätigkeit des Anwalts zahlt zunächst der Mandant, sollte es aber in der Folge z.B. zu einem Prozeß kommen, den Du verlierst, trägst Du auch sämtliche Kosten, also Deine und die der Gegenseite.

Alles in allem musst Du Dir also schon sicher sein, dass der Verläufer nicht beweisen kann, dass ein ´Vertrag vorliegt denn sonst kann es teuer für Dich werden.

Nur wenn man vertraglich ein solches Ruecktrittsrecht vereinbart hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man einen Kaufvertrag aber anfechten. Damit macht man sich i.d.R. aber gegenueber dem Vertragspartner schadensersatzpflichtig.

Hallo,

Nein ein Kaufvertrag ist verbindlich und man kann nur unter bestimmten bedingungen den Vertrag auflösen.

LG

Normalerweise nicht. Das kann man ja als Käufer auch nicht so einfach, sondern nur aus bestimmten Gründen. 

nein - verträge müssen eingehalten werden