Rücktrittsrecht bei Barzahlung einer Küche
Guten Tag ich hatte mit letze Woche eine Küche gekauft die auch direkt komplett Bar bezahlt jetzt hatte ich gesehen das die Küche um 100€ Billiger im Angebot ist und wollte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten weil ich mich betrogen fühle ! Dazu gesagt die Küche ist mir noch nicht geliefert wurden. Der Verkäufer im Möbelhaus sagte mir gestern das ich weder 100€ zurück haben könnte noch vom Kaufvertrag zurücktreten könne da es bar bezahlt wurden ist . Gibt es irgendwie eine Möglichkeit ? Und kann man wirklich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten ?
Vielen Dank im Voraus .
9 Antworten
Also, ein Verkäufer kann im Möbelhaus oft nicht viel ausrichten !! Dafür sind die Kundencenter der Möbelhäuser zuständig. Dort hingehen / anrufen und freundlich bleiben ;-) Dass Du die Küche zu dem Preis gekauft hast, Sie aber jetzt im Angebot ist und es nicht ganz fair findest, ob Sie die 100 € nachlassen (Mit Glück bekommst die 100 € aber oft zahlen die dies nicht bar aus sondern in Form von Warengutschein aber das ist meiner Meinung nach auch vollkommen in Ordnung)
Mit solchen Aussagen Betrug ziehst DU dir ein böses Ding zu das ist Rufmord etc. und so kommen die dir nichtentgegen, DU bist zwar der Kunde aber eigentlich willst Du die Rückerstattung.
Und wegen eines anderen Angebotes einfach vom Kaufvertrag zurückzutreten ist NICHT möglich.
Der Vorschlag mit dem Warengutschein könnte von mir sein :-)
Ein Rücktrittsrecht hast du in diesem Fall nicht.
Du kannst höchstens versuchen mit dem Möbelhaus zu reden , sprich dem Filialleiter oder zumindest Abteilungsleiter und ihm diesen Fall schildern und fragen ob es vielleicht einen Gutschein gibt für die 100,-- Euro. Er möchte doch bestimmt einen zufriedenen Kunden haben der das Möbelhaus weiter emphfielt.
Ein Rücktrittsrecht für Käufe im Laden gibt es nicht. Du hattest ja alle Möglichkeiten die Ware anzusehen, zu prüfen und Preise zu vergleichen. Es gibt auch keine Pflicht für den Verkäufer den Preis nachträglich zu korrigieren. Es herrscht auch die Freiheit der Preisgestaltung.
Du wurdest nicht betrogen! Dein Gefühl betrogen worden zu sein täuscht.
Nein, es gibt keine Rücktrittsmöglichkeit, außer dem Entgegenkommen (Kulanz) des Händlers.
weil ich mich betrogen fühle
Betrogen? Wenn du etwas kaufst, das eine Woche später im Angebot billiger ist, dann ist das dein persönliches Pech und kein Betrug. Sonst könnte man das ja bei jedem Supermarktangebot behaupten. Die einzige Möglichkeit wäre, dass dir der Verkäufer aus Kulanz etwas nachlässt, aber verpflichtet ist er dazu ganz sicher nicht.
Du fühlst dich betrogen - du bist aber nicht betrogen worden. Preise ändern sich u.U. täglich, da hast du Pech gehabt. Mit etwas Freundlichkeit und Verhandlungsgeschick hättest du vielleicht die Differenz erstattet bekommen - auf welche Art auch immer...