Hallo, Verkäufer kann das Serviceheft bzw. Checkheft vom Auto nicht nachreichen, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

7 Antworten

nur, wenn dir vertraglich eines zugesichert wurde. Für die Aussage "Checkheft-gepflegt" reichen sonst auch andere Nachweise wie z.B. Rechnungen. Bei einigen Automarken (z.B. Mercedes) gibt es gar keine ausgefüllten Servicehefte mehr, weil alles nur noch zentral auf den Rechnern des Herstellers gespeichert wird.

Nachreichen ist - wenn es den wirklich Checkheftgepflegt ist - in der Regel kein Problem: Einfach bei einer Vertragswerkstatt ein neues bestellen und von allen Werkstätten, wo bisher Service gemacht wurde, nachträglch eintragen lassen.

ja das ist ein Gebrauchter EZ 2006. Über mobile de gefunden. Im Inserat stand Checkheft gepflegt. Den Ausdruck habe ich sogar noch. Im Kaufvertrag wurde vereinbart das dieses nachgereicht wird. Nun kann er es nicht mehr finden.

Hallo mbh 007

Da müssen schon schwerwiegende Mängel oder etwa arglistige Täuschung vorliegen um vom Kaufvertrag zurück zu treten .Du hast auch nicht geschrieben ob es ein Händler o.eine Privatperson war ,bei dem du gekauft hast .Wenn er Rechnungen vorweisen kann für die Wartungsdienste reicht es doch schon .Oder gibts andere Probleme mit dem Fahrzeug ,die verschwiegen wurden ?.Da mußt du schon andere Geschütze auffahren um ein Fzg zurück geben zu können .Dazu brauchst du einen Rechtsvertreter oder Anwalt.

N.G.

ich habe ihn von einer Privatperson gekauft. andere Rechnungen konnte er nicht vorweisen. Nur mündlich habe ich erfahren das der Turbo gewechselt wurde. Nur leider auch dafür keine Rechnung. Das Checkheft sollte nachgereicht werden. Verkauft als Checkheft gepflegt, im Kaufvertrag wurde dieses auch festgehalten und nachgereicht werden. Nur leider kann er das seit 2 Monaten nicht finden.Demoment ist es aus meiner Sicht eine arglistige Täuschung da ich das Auto zu diesem Preis dann nicht gekauft hätte.

@mba007

Ja aber dies mußt du ihm nachweisen .Dazu brauchst du einen Anwalt und der wird dich beraten .Abgerechnet wird nach der Rechtsanwaltgebührenordnung über den Streitwert .Chancen hast du ,aber es ist ein Schlamper der dir das Auto verkauft hat .Bis jetzt hast du jedoch noch keine schwerwiegenden Mängel aufgezählt .Der Zustand des Fahrzeugs ist allerdings entscheidend und gravierende Mängel,die nicht genannt wurden.Deswegen lass dich beraten .

wenn er das Scheckheft nicht finen sollte mal in den Werkstätten nachfragen wo er diese hat machen lassen ev haben die eine historie auf dem rechner..  was als nachweis auch reichen sollte... Ob Dublikate  der rechnungen  ev auch nur teile rechnungen erbringen kann soolte er auch gefragt werden..  

 so einfach würde ich den nicht rauskommen lassen zumal  es ein verkaufsargument war weswegen du den wagen gekauft hast und nicht einen anderen.. Rückgabe deshalb dürfte schwierig sein.. Nichterfüllung eines Vertrages ( mit eventueller finanzieller  entschädigung ) ist das einzige was du  einfordern könntest wenn das Fahrzeug sonst mängelfrei ist.   Joachim

Eine arglistige Täuschung liegt sicher nicht vor. Wurde die gesetzliche Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen ? Wenn nicht kannst du das Serviceheft von ihm fordern, zumal es auch noch extra im Vertrag steht. Man sollte aber schon die Kirche im Dorf lassen bei einem 9-jährigen Auto. Du hast doch bestimmt auch schon mal Dinge gesucht die du nicht gefunden hast. Das mit dem Turbo steht da sowieso nicht im Heft.


ja das ist ein Gebrauchter EZ 2006. Über mobile de gefunden. Im Inserat stand Checkheft gepflegt. Den Ausdruck habe ich sogar noch. Im Kaufvertrag wurde vereinbart das dieses nachgereicht wird. Nun kann er es nicht mehr finden.