Ebaykauf abgebrochen als Verkäufer, besteht der Kaufvertrag noch?

3 Antworten

PACTA SUNT SERVANDA - VERTRÄGE MÜSSEN EINGEHALTEN WERDEN

Hallo Hendrik,

die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind eindeutig und unmissverständlich.

Im Folgenden erhältst du einen allgemeinen Überblick über die rechtliche Lage im Bezug auf eBay-Verkäufe.

Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt. 

Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben - gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.

Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:

  • Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)
  • Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
  • Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
Gewährleistungsrechte des Käufers

Für diese Ansprüche gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB).

(Quelle: eBay-Rechtsportal)

Du schreibst:

ich musste aufgrund eines zurückgekommenen Artikels ein Angebot beenden!

Meine Frage:

  • Was muss man sich unter dieser Aussage vorstellen?
  • Warum bist du nicht in der Lage den Artikel wie vereinbart zu liefern?

Gut zu wissen:

In der Tat hat der Käufer die Möglichkeit, nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung des Vertrags, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Das Abstraktionsprinzip:

Durch den Kauf der Sache erwirbt der Käufer noch kein Eigentum - sondern lediglich einen Anspruch, auf Übereignung einer Kaufsache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Im Klartext heißt das:

Es spielt überhaupt keine Rolle, aus welchen Gründen der Verkäufer die Ware nicht liefern kann. Der Verkäufer muss notfalls für Ersatz sorgen!

Fazit:

Das der Käufer Ansprüche gegen dich geltend machen kann, steht offensichtlich außer Frage.

Ob er seinen Anspruch allerdings auch tatsächlich durchsetzt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie groß das "Schnäppchen war - auf das er nun verzichten soll.

Gut zu wissen:

  • eBay ist nicht Vertragspartner!
  • Der Kaufvertrag ist ausschließlich zwischen dir und dem Käufer zustande gekommen.
  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Fazit:

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Käufer seine Gewährleistungsrechte zivilrechtlich gegen dich durchsetzt, könnte wesentlich besser beurteilt werden, wenn folgende Fragen klar und deutlich beantwortet sind:

  • Warum kannst du den Kaufvertrag nicht erfüllen?
  • Wie wurde der Artikel verkauft (Auktion oder Sofort-Kauf)?
  • Wie hoch war der Kaufpreis?
  • Wie werden vergleichbare Artikel gehandelt?

Noch Fragen? - Einfach fragen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja... du kannst nicht mal eben so einen Verkauf abbrechen wie es dir gefällt.

„Hat sein Geld wieder“ heißt die Auktion war schon abgeschlossen?

Dann hat er völlig recht !

Du kannst als VK bis max 12 std vor Ende eine Auktion abbrechen, danach musst du an den Höchstbietenden verkaufen

Und warum ist ein zurück gekommener Artikel schuld?