Kann ein Streifenwagen auch einen Strafzettel bekommen?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

nein weil es ein Polizei auto ist.... würde er kein Strafzettel bekommen 75%
ja klar, gleiches reicht für alle... 25%

6 Antworten

Hallo IPoddy,

selbstverständlich ist auch die Polizei an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und somit auch an das Zeichen des absoluten Halteverbotes gebunden, insofern sie nicht im Einsatz ist.

Die konstellation die Du beschrieben hast gibt es allerdings fast nie, denn wenn Polizisten Feierabend haben, führen sie in der Regel kein Einsatzfahrzeug.

Aber, mal ganz ehrlich. Wer würde schon einen Streifenwagen aufschreiben? Die Kollegen des Fahrers schon mal ganz sicher nicht, Politessen auch nicht die Kollegen vom Ordnungsamt sicher auch nicht.

Hinzu kommt, dass entegen der weitläufigen Meinung und wie auch von Apfelkind1986 angeführt, die Polizei nicht nur von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind, wenn sie Blaulicht anhaben. Sie sind auch dann von den Vorschriften der StVO befreut, wenn es für die Erfüllung der polizeilichen (juristisch hoheitlichen) Aufgaben erforderlich ist.

Dazu kann unter gewissen Umständen sogar die Einnahme einer Mahlzeit beim Dönnermann fallen (nämlich dann, wenn sie gleichzeit durch ihre Präsenz für Sicherheit sorgen)! Einer der polizeilichen Aufgaben sind ja schließlich auch reine Präsenzstreifen. Polizei fährt ja nicht nur dann raus, wenn sie gerufen wird. Und das die in einer 8, 10 oder teilweisen 12 - Stundenlangen - Schicht auch mal was essen müssen, ist doch eigentlich klar.

Schöne Grüße
TheGrow

Danke für diese sehr gute Antwort! DH!

ja klar, gleiches reicht für alle...

Da wir in einem Rechtsstaat leben,muss sich auch die Polizei am die StVO halten,wenn kein Blaulicht an ist. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Rechtsstaat , richtig lustig !

Blaulicht ist nicht zwingend vorgeschrieben um von der StVO abweichen zu dürfen. Näheres habe ich in meinem ausführlicheren Tread oben ausgeführt.

ja klar, gleiches reicht für alle...

im prinzip jaa, ABER..................nein, im ernst.: eigentlich ja. denn sie haben zwar hoheitliche rechte und dürfen gegen verkehrsregeln verstoßen, WENN das zur dienstausführng notwendig ist. man könnte jetzt zwar sagen, das die kollegen kurz vorm verhungern snd und somit in ihrer verichtung der dienstgeschöfte so beeinträchtigt sind, das es unbedingt notwenig war, was zu essen und das die nöchste möglichkeit eben der dönerladen war und deshalb im halteverbot geparkt wurde. aber wenn wir ernst bleiben: eigentlich müssten sei eine strafzettel bekommen, aber welcher polizist schreibt dem eigenen kollegen wegen sowas einen strafzettel. der dürfte sich zeit seines lebens als kollegenschwein beschimpfen lassen nd sich schimpfereien anhören. auch polizisten sind menschen und müsen was essen. und oft genug wird auch von der polize ein auge zugedrückt, öfters als manch normalbürger wissen....und das sollte man den jings und mädels mal zugute haölten und nicht päpstlicher sein als der papst.

Wenn gerade keiner in der Nähe ist, der Knöllchen verteilt... So machen es doch viele und meistens kommt man ungeschoren davon. Sollte eine Politesse unterwegs sein, werden die Polizisten sicher sagen können, sie hätten eine dringende Befragung im Dönerladen durchzuführen.

nein weil es ein Polizei auto ist.... würde er kein Strafzettel bekommen

Nicht der Streifenwagen bekommt ein Knöllchen , sondern der Fahrer ! Beachte § 35 StVO !

Und Polizisten stehen in deiner Rechtsauffassung über dem Gesetz? In §35 StVO steht meine Antwort von vorhin bestätigt.