Kann ein Rentner sich selbständig machen und einen Laden aufmachen?

9 Antworten

Wie Du schon an den anderen Antworten gemerkt hast teilt sich Deine Frage in verschiedene Gebiete auf und die Angaben in Deiner Frage sind unvollständig.

1. Jeder darf einen Laden aufmachen (Außer er will mit Waffen, Medikamenten usw. handeln - dann braucht er eine besondere Zulassung)

2. Bei den meisten Renten (vor dem Beginn der Altersrente mit 65+) darf man nicht unbegrenzt hinzu verdienen. Es wird dann die Rente gekürzt. Bei einem Rentenalter von 60 ist es wahrscheinlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Und da wird auch noch geprüft ob die Tätigkeit nicht eigentlich anzeigt dass er gar nicht Erwerbsunfähig ist. Weil das war ja die Voraussetzung für die Rente. ( die 3 Stunden Regel)

3. Bei einer Selbstständigkeit sind die Regeln für den monatlichen Hinzuverdienst anders als bei einer unselbstständigen Tätigkeit. Bei einer unselbstständigen Tätigkeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass er ein gleichmäßiges Einkommen erhält und somit auch eine regelmäßiges Einkommen verteilt über die 12 Monate eines Jahres.

Bei einer Selbstständigkeit ist das evtl. anders. Wenn Dein Vater einen Laden aufmacht hat er am Anfang zwar Arbeit aber meist wenig Einkommen. Wenn dann mehr und mehr Leute den Laden kennen dann bleibt die Arbeit (oder wird geringer) aber das Einkommen steigt. Außerdem zählt bei einer Selbstständigkeit nur das erwirtschaftete Einkommen. Er hat ja Ausgaben wie Miete, Abschreibungen, Wareineinkäufe, Bürokosten, Steuerberater usw. und Einnahmen aus Verkauf. Jedenfalls zählt am Ende des Jahres oder Monats nur das Einkommen nach Kosten.

Insgesamt ist es ein komplexes Thema und die kurze Antwort lautet:

Ja, er kann einen Laden aufmachen. Aber er sollte sich vorher genau mit der Rentenstelle abstimmen und für die finanziellen Auswirkungen mit einem Steuerberater zusammen arbeiten - weil im Zweifelsfall muss der auch das Einkommen der Rentenstelle gegenüber bestätigen. Natürlich ist der Steuerberater nicht Pflicht - wenn sich jemand auskennt kann er das auch selber managen. Aber ich gehe davon das er sich nicht damit auskennt (sonst wäre die Frage hier überflüssig)

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das höhere Einkünfte verbietet. Wäre es so, wären Helne fischer und diverse Fußballer lange schon im Knast.

Es gibt nur Regeln nach denen Einkünfte eventuell auf bestimmte Renten, auf Bafög, ALG II usw. angerechnet werden.

Alles andere Regeln Steuer- und Gewerberecht.

Wenn Dein Vater einen Laden eröffnen möchte, dann darf er das natürlich.

Wenn er z. B. EU Rentner wäre, könnten Einkünfte angerechnet werden.

Erst nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze darf er unbegrenzt hinzuverdienen. Davor gelten die Regelungen, die in seinem Rentenbescheid stehen. Wenn er z.B. jetzt die volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf er bis zu 450 Euro monatlich rentenunschädlich verdienen.

Das kann und darf er schon. Nur wird es dann vorbei sein mit den Rentenzahlungen.

Er soll einmal in seinen rentenbescheid schauen, dort ist auf geführt welche Zuverdienstgrenze er hat, ohne dass dies die Rentenzahlung mindert.

Ab der Regelrente ist der Hinzuverdienst egal.

Es gibt keine Rentner.

Es kommt auf die Art der Rente an.

Mit 60 Jahren dürfte er wohl keine Regelaltersrente bekommen, daher die Frage zurück, welche Rente bekommt er?

Bei voller EM-Rente gelten 450,- € monatlich als anrechnungsfreier Zuverdienst.

Wer mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann ist NICHT voll erwerbsgemindert.