Kann ein Lehrling leicht gekündigt werden?
Unter welcher Voraussetzung kann ein Arbeitgeber den Lehrling kündigen? Soweit ich weiß genießen Lehrlinge einen besonderen Schutz
4 Antworten
Und jetzt hier eine Antwort von jemandem, der mit solchen Problemem konfrontiert wird. Nach der Probezeit ist die Kündigung eines Azubi nur noch "aus wichtigem Grund" möglich. Da muss also schon etwas gravierendes vorgefallen sein, z.B. Diebstahl oder eine anderen Straftat in dieser Richtung.
Also alles, was bei einem normalen AN eine fristlose Entlassung rechtfertigt.
Andernfalls bekommt man einen unliebsamen Azubi nicht los. Die einzige Möglichkeit ist hier de r Auflösungsvertrag.
Einer Auflösung müssen beide Parteien zustimmen. Einseitig auflösen kann der Chef den Lehrvertrag nicht. Das wäre dann ja nichts anderes als eine Kündigung. Die Betriebsgröße ist bei Azubis nach der Probezeit übrigens völlig irrelevant.
Die Küche / WC zu reinigen ist im Übrigen auch nicht Aufgabe des Azubis alleine. Natürlich kann man sagen, dass gemeinschaftlich genutze Dinge wie Küche und WC auch von allen Mitarbeitern im Wechsel saubergemacht werden, aber der Azubi ist hierfür nicht verantwortlich, weil es sich hierbei um "ausbildungsfremde Tätigkeiten" handelt ( ich gehe mal davon aus, dass er weder koch noch raumpfleger lernt.) Daher ist es auch kein Kündigungsgrund wenn er sagen würde: "Nein, das mache ich nicht".
Fazit: Dein Freund muss sich keinerlei Sorgen machen. Sollte er Schwierigkeiten bekommen kann er sich übrigens auch an den Lehrlingswart der IHK/Handwerkskammer wenden, die für ihn zuständig ist.
Nach der Probezeit ist eine Kündigung des Auszubildenden nur noch aus wichtigem Grund möglich.
Ein "wichtiger Grund" ist alles, was bei einem normalen Arbeitnehmer eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen würde.
Also kann ein Lehrling nur fristlos gekündigt werden?
So ist es. Siehe § 22 BBiG.
In der Probezeit grundlos. Danach ganz normal. Man kann dem Lehrling fristlos kündigen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Richtig, falsch, da muss er aber ganz triftig sein.
ich dachte halb triftig
"Ganz normal" kann keinem Azubi nach der Probezeit gekündigt werden. Es geht nur fristlos aus wichtigem Grund.
Natürlich kann einem Lehrling gekündigt werden.
Bei massivem Fehlverhalten, bei Schlechtleistung, Schwänzen der Berufsschule usw. usw.
Aufgrund der Leistung wird kein Lehrling gekündigt
Es gibt auch Leute, die sich für den Beruf nicht eignen oder schwere Fehler machen. Die schleppt kein Arbeitgeber mit.
dann muss der Ausbilder seine Ausbildungsqualität überdenken oder der Azubi besteht die Prüfung nicht. Aber Schlechtleistung ist beim Azubi kein Kündigungsgrund.
Genau so ist es, bei der Kammer die schlechte Leistung als Grund zu zeigen ist lächerlich...
@Seeheldin: Vielleicht schreibst du lieber zu Dingen, von denen du Ahnung hast. Dieses Thema gehört nicht dazu.
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort, dann hätte ich diesbezüglich noch eine Frage, mein Freund liest das alles mit, es geht nämlich um Ihn, da er kein Account hier hat stelle ich die Fragen.
Er ist in einem klein Unternehmen mit mindestens 3 Beschäftigten inklusive Ihn Lehrling. Neben seiner hauptsächlichen Arbeit muss er, sowie er mir das erzählt hat auch die Küche, WC etc. putzen. Heute und letzte Woche, also zum zweiten mal, hat er vergessen das WC zu putzen, nach seinen Angaben wurde er diesbezüglich von seinem Chef auch nicht angesprochen und laut seinem Chef sind seine Leistungen ganz gut auch wenn er ab und zu die gleichen Fehler macht. Jetzt macht er sich wegen einer "Kündigung" sorgen, weil er ständig vergisst die Küche oder das WC zu putzen.
Könnte es also deshlab zu einer Auflösung kommen?