Kann ein Arbeitgeber solch einen Mitarbeiter leicht kündigen?

10 Antworten

Kommt darauf an, wenn diese Kunden für das Unternehmen überlebenswichtig sind, könnte es ausreichend sein.

Es gibt genügend Arbeitsplätze wo der Kunde den Arbeitgeber einfach nur mitteilen muss, diesen Mitarbeiter bei mir bitte nicht mehr einsetzen.

So haben Sicherheitskräfte von privaten Dienstleistern immer wieder dieses Problem wenn der Auftraggeber den Mitarbeitern ausgesperrt.

...dass er arrogant bzw nicht hilfsbereit ist.

"Arrogant" ist eine subjektive Wahrnehmung, Rechtsfolgen dürfen daraus nicht erwachsen. "Nicht hilfsbereit" müsste objektiv und für den Einzelfall feststellbar sein, wenn nicht - keine Rechtsfolge.

Eine Kündigung aufgrund dieser Beschwerden? Halte ich für nicht gerichtlich durchsetzbar.

Also im verkauf hat jeder einzelne mind. 20 Beschwerden in einem Jahr😂

Da bekommt man schon eine Beschwerde wenn die Haare nicht streng genug zusammen gebunden sind😅

Mein Rechtsgefühl sagt mir dass es nicht ausreichend sein kann. Nach zwei Jahren sollte die Probezeit abgelaufen sein. Also müsste schon etwas schriftliches im Rahmen einer Abmahnung vorliegen. Da eine Abmahnung nicht ausreichend ist um einen zu Kündigen (ausser die Beschwerde beinhaltet einen Exoten wie Diebstahl oder sowas) dann kann es schon mal zu ner Kündigung kommen. Sollten das aber normale Beschwerden sein (war unhöflich, nicht entgegenkommend, hat bei der Angebotserstellung misst gebaut oder sowas), dann sollte das normalerweise nicht zu einer Kündigung führen.

Im Zweifelsfall der Gewerkschaft beitreten und dort nachhorchen. Die beraten erst ab Beitrittsdatum.

Warum genau möchtest du das wissen?

zu deiner frage, natürlich nicht.

bei 4 - 5 unterschiedlichen kundenbeschwerden, würde es erst ein gespräch geben, wenns weiter geht ne mahnung, dann ne abmahnung u.s.w bis dahin müsste man sich ca 30 - 40 verschiedene kundenbeschwerden eingeholt haben.

downla 
Fragesteller
 22.04.2020, 05:38

Einige Mitarbeiter sind gestoert. Sie lernen nicht aus einer Erfahrung.