Kann ein Käufer sein geld wieder zurück fordern über Überweisung?

8 Antworten

Eine Überweisung kann nicht zurückgeholt werden. Du bist verpflichtet die Ware vernünftig zu verpacken und bei der Post abzugeben. Ab dem Zeitpunkt ist der Käufer für den weiteren Transport verantwortlich. 

Anzuraten wäre immer als versichertes Paket, damit hast eine Sendungsnummer und es lässt sich nachverfolgen.

martinhg  19.01.2016, 07:21

Ab dem Zeitpunkt ist der Käufer für den weiteren Transport verantwortlich.

Wo hast du denn das her?

§ 475, Abs. 1 BGB in Bezug auf § 433 BGB sagt etwas anderes.

franneck1989  19.01.2016, 07:43
@martinhg

§ 475, Abs. 1 BGB in Bezug auf § 433 BGB sagt etwas anderes.

Wie passt das in den Kontext? Hier es offenbar gar nicht um einen Verbrauchsgüterkauf

martinhg  19.01.2016, 13:24
@franneck1989

Um was geht es denn dann!?

Rechtlich gesehen ist die Definition eines Verbrauchsguts die, dass es eine "bewegliche Sache" ist. Eine "bewegliche Sache" wiederum definiert sich dadurch, dass sie ohne Beschädigung/Veränderung transportiert werden kann.

Alles was versendet werden kann ist somit rechtlich gesehen ein Verbrauchsgut!

jurafragen  21.06.2019, 15:35
@martinhg
Alles was versendet werden kann ist somit rechtlich gesehen ein Verbrauchsgut!

Nö. Deine Definition, die Du Dir da zusammengebastelt hast, ist Unsinn.

Der Verbrauchsgüterkauf ist in § 474 BGB legaldefiniert:

Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft

Ich habe angegeben das ich keine Gewährleistung biete

Das nützt nur nichts. Da steht ein BGH-Urteil vor:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Schlussendlich werden Kaufverträge gem. BGB geschlossen.

kann er nicht falls die auf dem transport oder sonst wie was passiert nicht zurück buchen oder?

Zurückbuchen ist nicht, jedoch bist Du als Versender, d.h. Vertragspartner des Versanddienstleisters, für die entsprechenden Schadensmeldungen an diesen zuständig.  Darum nachverfolgbar und versichert sowie sorgfältig verpackt, entsprechend den Verpackungshinweisen des jeweiligen Versanddienstleisters,  versenden.

Nein kann er nicht. Du trägst allerdings das Transportrisiko, bist also verantwortlich dafür, dass der Artikel in vereinbartem Zustand ankommt. Ist das nicht der Fall, müsst ihr euch entweder persönlich einigen oder er kann den Weg über ein Gericht gehen.

Wie wäre es, wenn ihr eBay Kleinanzeigen einfach mal so nutzt, wie man es nutzten soll!? Persönlich treffen, Bares gegen Ware. 

Du kannst ja auch einfach den Käufer fragen ob er den versicherten Versand haben möchte, ist zwar bisschen teurer aber es lohnt sich für alle. Die Versandkosten können ja auch von Käufer übernommen werden

Klar könnte der Käufer sein Geld von dir zurückfordern; ob du dem Folge leistest?

Niemand kann eine Überweisung zurückbuchen.