Kann ein Inkassounternehmen neue Anschrift herausfinden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nun bin ich natürlich total panisch, weil ich nicht weiß, was nun auf mich zukommt.

Und genau darauf spekuliert man.

Wenn ich eine vorige Anschrift von dir habe und dein Geburtsdatum, krieg ich für 6-10,- € auch deine neue Adresse raus, denn die Ämter verteilen die ohne große Umwege an jeden, der nachweisen kann, dich irgendwie zu kennen.

Aber warum ist in den knapp 8 Monaten dies bisher nicht passiert. Wo bleibt der gerichtliche Mahnbescheid, den man angekündigt hatte?

So lange kein gelber Umschlag vom Amtsgericht kommt, besteht kein Handlungsbedarf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es waren ursprünglich mal 47€, nach Inkassobüro 146€. Und nun, 8 Monate später... Ich kann das doch nicht einfach so laufen lassen. Das wird doch immer mehr, oder?

@RiMaMe

Ich kann dir auch Briefe schicken und immer mehr Geld fordern, das heißt aber nicht, dass es mir auch zusteht oder ich es durchsetzen könnte.

Wenn die 47,- € für eine bestellte Leistung waren, also berechtigt sind, dann zahl die doch einfach an den Gläubiger (Internetdienstleister).

Rechne die Zinsen aus und pack diese sowie kulanterweise 5,- € für Mahngebühren drauf und die Sache ist für den Gläubiger erledigt. Das Inkassobüro würde ich weiterhin konsequent ignorieren.

Wenn auch diese Forderung haltlos oder verjährt ist, mahst du am besten genau was ich sagte. Alles ignorieren, was keine Gerichtspost ist.

@kevin1905

Habe den Dienstleister kontaktiert,dass ich die offene Forderung begleichen wolle. Ein recht lustloser Mitarbeiter fand die Idee aber eher doof, sie hätten die Forderung an Creditreform abgetreten. Ich muss Ihnen nichts zahlen. Hab nochmal nachgefragt, weil CR ja nicht wirklich reagiert. Nö, an sie zahlen brauch ich nicht...Na dann...

@RiMaMe

Und Ablage....

Kann es problemlos! Aber wie wäre es, den Vertrag erstmal zu kündigen???

Auch vergessene Verträge verlängern sich immer ein Jahr weiter...Oder hast du das schon?

Bevor die aufgeben, werden die noch x Mails schreiben. Wenn mal ein Brief an die neue Adresse käme, hätten die sich zumindest die Mühre gemacht, die echte Adresse rauszufinden (hihi)

Ein recht lustloser Mitarbeiter fand die Idee aber eher doof, sie hätten die Forderung an Creditreform abgetreten. Ich muss Ihnen nichts zahlen.

Hast du diese Aussage schriftlich erhalten? Oder am Telefon?

Das ist wirklich wichtig. Denn wenn die Creditreform die Forderung wirklich aufgekauft hat, dann dürfen die gar keine Gebühren fordern. Zudem dürfen die nicht behaupten, in Namen des Gläubigers unterwegs zu sein.

So oder so musst du natürlich die 47€ bezahlen, ggf. auch noch etwas weitere Gebühren. Wie Kevin es schon schreibt. Ich würde allerdings etwas mehr als 5€ drauf legen, denn auch die Rücklastschrift kommt noch dazu. Aber das ist auch etwas Geschmackssache, wie viel man da wirklich anerkennt. Gerichte erkennen hier mitunter mal 3,65€ für Rücklastschriften und so 1€ bis 2€ für Briefporto. Adressermittlung (die hier noch nicht stattfand) bis maximal 10€.

Wenn abgetreten ist, dann zweckgebunden ans Inkasso bezahlen. Zweckgebunden heißt, dass man am Verwendungszweck ergänz. "Nur HF + Briefporto + Rücklastschrift + Zinsen"

Ansonsten beantworte mal die Eingangsfrage von mir

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Am Telefon.

@RiMaMe

OK, schade. Nun denn. Ich würde dennoch dem Anbieter selbst das nun einfach stur überweisen. Das Inkasso außen vor lassen. Solange du nicht ausdrücklich schriftlich die Aussage bekommst, dass das ganze an die Creditreform verkauft wurde, darfst du schuldbefreiend an den Anbieter bezahlen.

Das Beste, was dir passieren kann ist, wenn das Geld wieder zurückkommt. Dann handelt es sich um eine "Annahmeverweigerung" des Gläubigers. Sämtliche Folgekosten sind dann nicht dein Problem. So will es (zum Glück) das Gesetz.

Dem Inkasso würde ich folgendes schreiben:

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Wertes Inkasso.

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17.

Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

genauso! überweise die 50,- im Vermerk NURAUF HAUPTFORDERUNG+Mahnkosten. Gibt es dir nicht zu denken, dass du noch keine Klage am Hals hast? Die wissen warum! Zahl das und schmeiß danach alle Briefe ungelesen (!) von denen weg oder verweigere die, das ärgert die noch mehr.

Eine Forderung verjährt nach 3 Jahren an Jahresende. Also am 31.12.2021 ist der Verjährungstag, am 01.01.2022 ist sie verjährt.

Wenn das Inkasso dir im Juni drohte, das war vor fast 8 Monaten! Warum hast du da jetzt Panik? Die haben 8 Monate nichts gemacht um dich zu finden.
Das nächste wäre der Mahnbescheid gewesen. Der wäre ja zurück gekommen weil du da nicht mehr wohnst. Also hätten sie als nächstes deine neue Anschrift herausfinden müssen.

Wenn du die Erstrechnung noch hast, dann überweise die 47€ an den Dienstleister und kündige den Vertrag (falls er den nicht schon gekündigt hat), sonst laufen die Kosten weiter. Mit Entschuldigung für den Aufwand und die Unannehmlichkeiten.

Das Inkasso hat dich offensichtlich nicht sehr gut auf'm Schirm.
Ich hab so eine Forderung auch schon ausgesessen, Mahnbescheid widersprochen und weiterhin das Inkasso ignoriert. Allerdings war die Forderung bei mir nicht berechtigt.

Das Inkassobüro kontaktierst du gar nicht. Ist wie mit gegnerischen Anwälten, die arbeiten nicht für dich sondern für die andere Seite.

Man könnte auch ohne Mahnbescheid direkt Zahlungsklage einreichen... werden die aber nicht... In der Schufa stehen nur titulierte Forderungen. Sind die aber nicht!

Das geht über eine Adressauskunft beim Melderegister.

Das wird dir natürlich berechnet.

Versuche mit der Firma Kontakt aufzunehmen. In den meisten Fällen lässt sich da eine Ratenzahlung vereinbaren und du kannst ggf den Gesamtbetrag etwas drücken ;)

Ich kann das auch im Ganzen zahlen, das ist nicht das Problem. Ich hab nur Sorge,dass die tatsächlich schon rechtliche Schritte eingeleitet haben. Die falsche Abbuchung ist ja tatsächlich schon ein knappes Jahr her :(

In den meisten Fällen lässt sich da eine Ratenzahlung vereinbaren und du kannst ggf den Gesamtbetrag etwas drücken ;)

Die Ratenzahlung löst die Einigungsgebühr aus, würde die Forderung, von der wir nicht wissen ob sie überhaupt dem Grunde und der Höhe nach statthaft ist, um 81,- € erhöhen.

Kein sinnvoller Vorschlag.

Wer in 8 Monaten Zeit nicht in der Lage ist Adresse abzufragen und Mahnverfahren einzuleiten, der scheint kein großes Interesse an einer Betreibung zu haben, daher würde ich diesen Leuten nicht helfen an mein Geld zu kommen...