Darf ein Gerichtsvollzieher die Wohnung öffnen obwohl die Rechnung bezahlt ist und Haftbefehl erlassen?

13 Antworten

habe alles kontrolliert. Das Geld ist dort angekommen. Es wurde nix zurück überwiesen.
gehe am besten am Montag zum Amtsgericht und leite Beschwerde ein und für den Mehraufwand will ich auch entschädigt werden

Es liegt vermutlich ein Missverständnis oder Informationsdefizit vor. Du solltest dich vergewissern, dass deine Überweisung wirklich dort angekommen ist wo sie hin sollte (und nicht eventuell zurück überwiesen wurde wegen falscher Angaben oder falscher Kontonummer). Denn wenn deine Zahlung dort nicht eingegangen ist, wird sie zurecht Nachforderungen stellen und du musst noch mehr bezahlen.

Nein das darf er nicht.

Es ist tatsächlich so, dass Gerichtsvollzieher manchmal einen Schlamperladen beieinander haben. Die verlieren dann schnell die Übersicht.

Bei uns gab es in den vergangen Jahren mehrere Fälle, in denen Gerichtsvollzieher Gelder veruntreut haben, also für sich privat verwendet haben und deshalb von einem Gericht verurteilt wurden. Heute sind die selber überschuldet oder sitzen noch im Knast.

Dazu muss man wissen, dass Gerichtsvollzieher nicht gut ausgebildet sind. Für viele ist das nur eine Notlösung um Geld zu verdienen. Wer will schon Gerichtsvollzieher sein? Da laufen einem ja die Freunde davon.

In deinem Falle würde ich den Gerichtsvollzieher anrufen und ihm sagen, dass die Rechnung bezahlt ist. Fordere ihn auf,  unverzüglich den "vollstreckbaren Titel" an dich herauszugeben (mit der Post zu schicken).

Ansonsten gehst du zu eurem Amtsgericht (in die Geschäftsstelle dort) und beantragst (mündlich reicht, die nehmen das auf) ein Rechtsmittel gegen die Vollstreckung (das Amtsgericht sagt, welches z.B. Rechtspflegererinnerung oder Vollstreckungsabwehrklage). (Das Amtsgericht führt die Rechtsaufsicht über den Gerichtsvollzieher).

Hallo Hugito,

Zitat:

"Dazu muss man wissen, dass Gerichtsvollzieher nicht gut ausgebildet
sind. Für viele ist das nur eine Notlösung um Geld zu verdienen. Wer
will schon Gerichtsvollzieher sein? Da laufen einem ja die Freunde
davon."

Dieser Ansicht möchte ich widersprechen. Gerichtsvollzieher durchlaufen eine umfangreiche, intensive und vor allem detaillierte juristische Ausbildung. Die Anforderungen sind während der Ausbildung sehr hoch. Eine entsprechende Vorbildung in der Justiz, zuminidest als Justizsekretär, ist obligatorisch. Selbst Quereinsteiger müssen diese Quilifikation noch erlangen. Dabei werden die Quereinsteiger nach deren Berufen selektiert, wobei vorzugsweise Leute aus der Finanzbranche zum Zuge kommen.

Eine Notlösung ist der Beruf für die GV sicher auch nicht. Es ist vielmehr so, daß man sich zu diesem Beruf eher "berufen" fühlen muß.

Beste Grüße Dir

itasca

@itasca

Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher war bislang nur eine behördeninterne Fortbildung, Dauer ca. eineinhalb Jahre, einschließlich Praxis. Man hat allerlei Quereinsteiger dafür genommen, z.B. Unteroffiziere der Bundeswehr, die man da nicht als Berufssoldat übernehmen wollte. Vorausgesetzter Schulabschluss: Hauptschule. 

Auch ein "Justizsekretär" hat keine juristische Ausbildung. Das ist ein Sekretär, kein Jurist. Juristische Entscheidungen treffen in der Justiz nicht die Sekretäre, sondern Volljuristen oder wenigstens Rechtspfleger. Die haben eine juristische Ausbildung.

Auch psychologische Kenntnisse sind bei den derzeitigen Gerichtsvollziehern nur mangelhaft vorhanden. Dabei wäre das sehr wichtig, weil Menschen mit Schuldenproblemen oft psychisch krank werden. Das Wissen beschränkt sich häufig darauf, wie man Leute am besten empathielos unter Druck setzt, damit sie funktionieren.

Immer wieder ist davon zu hören, dass Gerichtsvollzieher sich nicht ausreichend an das Gesetz halten, sondern "sehr individuell" ihr Geschäft erledigen. Da man es bei den betroffenen Leuten mit den Schwächsten in der Gesellschaft zu tun hat, wehrt sich kaum jemand dagegen. Die kennen ihre Rechte selber auch nicht und können sich keinen Anwalt leisten um sich gegen unverhältnismäßiges Gerichtsvollzieherhandeln zu wehren.

Auch Amtsrichter, die die Aufsicht über Gerichtsvollzieher führen müssen, beklagen sich zunehmend über Missstände.

Diese mangelhafte Qualifikation der Gerichtsvollzieher wurde immer wieder öffentlich kritisiert. Deshalb fangen jetzt die Bundesländer an, einen dreijährigen Studiengang einzuführen. Es bleibt zu hoffen, dass sich damit die Situation verbessert.

@Hugito

Hallo Hugito,

ich muss Dir, nach nunmehr 2 Jahren, erneut widersprechen.

Die Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher innerhalb der Justiz ist eine höchst anspruchsvolle und sowohl fundierte wie auch rechtlich detaillierte juristische Ausbildung. Quereinsteiger mit Hauptschulabschluss gibt es in Bayern nicht - speziell in diesem Bundesland ist die Ausbildung knallhart und der Ausbildungsstand "Justizsekretär" ist Voraussetzung, wobei es sich entgegen Deiner Ausführung sehrwohl um eine juristische Ausbildung handelt, wenngleich es sich um keine Volljuristen handelt. Für den Anspruch an den juristischen Wissensstand spielt es keine Rolle, ob materiell rechtliche Entscheidungeh getroffen werden.

Psychologie spielt bei der Umsetzung von Titeln/Beschlüssen keine Rolle - hierfür kann der GV bei Bedarf entsprechende Leute konsultieren (z.B. kein Räumungen, Kindswegnahmen etc.).

Das, von dem Du behauptest zu hören, ist nicht belastbar. Der GV hat Entscheidungen (Titel/Beschlüsse) des Gerichts bzw. entsprechender Behörden umzusetzen. Das dies seiner Klientel nicht passt und entsprechend propagiert liegt auf der Hand. Die Schuldner entsprechen dabei nicht selten einer Volksgruppe, die man getrost als Prekariat bezeichnen kann. Ausnahmen, in denen Empathie seitens des GV angebracht ist, gibt es selbstverständlich auch. Habe ich selbst erlebt. Und was die Rechte der Schuldner betrifft: irgendwann ist eine juristische Entscheidung reif, umgesetzt zu werden. Punkt. Unverhältnismäßigkeit des Gerichtsvollziehers gibt es so gut wie nie. Eine individuelle gesetzliche Vorgehensweise des GV gibt es nicht. Die umfangreiche und detaillierte Gerichtsvollzieherausbildung befähigt diese, die Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen. Vollzieht ein GV dann die Vollstreckung, kannst Du davon ausgehen, dass sei Vorgehen juristisch zu 99,5% wasserdicht ist.

Der von Dir angesprochene Studiengang (z.B. Baden- Württemberg) beinhaltet keine bessere Qualifikation als die 1 1/2 jährige Zusatzausbildung.

Beste Grüße

itasca

Klar ist das Geld dort angekommen sonst hätte die Bank es wieder gut geschrieben.
Hatte auch versucht Kontakt aufzunehmen, aber wenn du den vorgegebenen Zeiten keiner ans Telefon geht kann ich auch nix machen.
Sollte ich vielleicht zur Polizei gehen und dort die Unterlagen vorlegen.

Hallo Matthias,

ein Kontoauszug reicht in der Regel aus, um eine Gläubigerberiedigung nachzuweisen. Damit liegt ein Nachweis für ein Vollstreckungshindernis nach den Anforderungen des § 775 Nr. 5 ZPO vor.

Lege den Auszug dem Gerichtsvollzieher vor. Er wird dann die Zwangsvollstreckung einstellen, sofern Dein Nachweis stichhaltig ist. Sollte er dies nicht tun und Du Dich aber im Recht fühlen, kannst Du nach § 766 ZPO das Rechtsmittel der "Erinnerung" gegen die Vorgehensweise des GV einlegen. Dies erfolgt normalerweise beim Vollstreckungsgericht des für den GV zuständigen Amtsgerichts.

Ausnahmsweise kann auch der GV selbst die Erinnerung aufnehmen.

Sofern Du aber schon bezahlt hast und dies nachweisbar ist, wird ein GV stets die ZWV einstellen.

Herzlichen Gruß

itasca