Kann die Polizei einen 18 jährigen betrunken nach Hause bringen?

10 Antworten

Wenn irgendwo eine hilflose Person ist (egal warum auch immer) dann kümmert sich die Polizei drum.

Bei Personen, bei denen man glaubt sie haben Angehörige, die sich Sorgen, informiert man die über den Krankenhausaufenthalt. Sie machen das ja nicht, um den Patienten zu ärgern, sondern sie wollen Schadensbegrenzung betreiben.

Die Polizei ist kein Taxiunternehmen. Für die gibt es normalerweise nur den Weg zu Wache oder ins Krankenhaus. Nach Hause bringen sie nur die, bei denen erzieherische Maßnahmen erforderlich sind. Auch, dass ist eine Form der Schadensbegrenzung. Dann wird man zur gemeldeten Adresse gebracht und dann gucken sie, wen sie antreffen. Das könnten natürlich deine Eltern sein.

Wer säuft sollte auch dazu stehen. Wenn erwachsen, dann immer.

Jede Person, die hilfbedürftig ist und torkelnd über die Straße läuft, wird von der Polizei nach Hause oder ins Krankenhaus gebracht - völlig egal ob volljährig oder nicht.

Informiert wird darüber bei einem volljährigen Bürger niemand, aber wenn man noch zu Hause wohnen sollte, kriegen das die Eltern natürlich zwangsläufig mit, wenn die Polizei nachts anklingelt - und das tun sie auf alle Fälle, denn es muss ja sichergestellt sein, dass auch jemand zu Hause ist, der sich um den Betrunkenen kümmert - einfach nur vor der Haustür absetzen, machen sie nicht.

Solte man in eine Klinik gebracht werden, wird das Krankenhaus allerdings nicht gegen den Willen eines volljährigen Menschen, die Eltern informieren, es sei denn ,es besteht Lebensgefahr, dann werden immer die nächsten Angehörigen informiert


Ja wie die anderen schon gesagt haben, wenn die Polizisten nicht wissen wie alt der Junge ist, dann dürfen sie das sehr wohl. Es geht ja hier um dessen sein Wohl und nicht um ihn bloszustellen...

Wenn die einen Guten Tag haben bestimmt, jedoch ist es wahrscheinlich, dass sie ihn in die Entnüchterungs Zelle sperren (Gewahrsam nennt es sich ja). Wenn die Eltern nicht zuhause sind: Glück gehabt. Wenn d begründen kannst warum d die ganze Nacht nicht zuhause warst (wegen Gewahrsam): ebanfalls Glück gehabt. Einen Brief oder so gibt es da nicht mehr, es ist ja kein delikt alkohol zu trinken, jedoch behalten die sich das mit dem mitnehmen schon mal gerne vor. Aklso solte man es niht zu sehr übertreiben oder nicht auffallen.

trinken darf man es ist ja nicht verboten in Deutschland.

Aber wenn derjenige so stark im Rausch ist das er  als Fußgänger gefährdet ist oder andere durch sein Verhalten gefährdet z.B. durch Agressives Verhalten oder sonstiges darf die Polizei das ansonsten nicht.

Denke aber mal das die denjenigen in eine Ausnüchterungszelle bringen werden.