Kann die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Konten einfrieren, wenn sich jemand auf der Flucht vor einem Haftbefehl befindet?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Nur um einen Täter zu ergreifen, ist das nicht zulässig.

Allerdings wäre es möglich, bei Verdacht auf inkriminierte Gelder auf dem Konto, die Forderungen zu pfänden (§§ 73 ff StGB).

Wunderbar, danke für die Antwort!

"Wird das Konto eingefroren, hat das unterschiedliche Gründe wie etwa
Verdacht auf Geldwäsche oder Verschuldung. Veranlasst werden kann eine
Einfrierung von unterschiedlichen Parteien, doch ausgeführt wird sie
immer von der Bank selbst."

Lies weiter in dieser Quelle hier:

.http://www.girokonto.org/konto-einfrieren-lassen-bedeutung-gruende-infos

Da bin ich bei meiner Recherche auch schon gelandet, beantwortet meine Frage allerdings nicht.

Das kommt immer auf die Umstände an.

Manchmal ja, manchmal nein

grundsätzlich schon.

Ja, sie können sogar sehen, wann und wo er die Karte benutzt hat.

Das soll zu einer der großen Aufgaben für meinen "Helden" werden, die Polizei auf diesem Wege in die Irre zu führen. ;) Was als Handlungsstrang jedoch nicht so gut klappt, wenn üblicherweise sowieso die Konten eingefroren werden.

Hierzu benötigt man eine Rechtsgrundlage.Es wird wohl nicht gelingen Notstand zu begründen,in dem man ein Konto sperrt,mit der Annahme den Flüchtigen auszuhungern,"auszutrocknen".das würde Ihn vermutlich zu Straftaten animieren,richtig gefährlich machen.Es wäre auch kriminaltaktisch sehr unklug.

Im übrigen macht sich ein flüchtiger immer verdächtig,setzt eine Spur,wenn er von seinem Konto Geld abhebt.Selbst die meisten Bankomaten werden Video überwacht.Und in die Bankfiliale persönlich zu gehen,wäre äußerst riskant.

Ich denke Du denkst Dir eine andere Story aus.

Sperrung von Konten ist eher bei Verwicklung ins Ausland,politische Sanktion gegen Staaten oder Diktatoren üblich.

Liebe Grüße

Wunderbar, danke. Für die Story wie ich sie mir vorstelle ist es nämlich wichtig, dass das Konto NICHT gesperrt wird. ;) Kannst du mir das mit der Rechtsgrundlage und dem Notstand vielleicht noch kurz in 1-2 Sätzen genauer erklären?

@tommysgz

Die Polizei kann wie jedermann im Notstand Maßnahmen ergreifen,die ohne diesen illegal ,gesetzeswidrig wären.Wenn z.B.diurch eine Maßnahme ein Mensch in seinen Rechten beschnitten wird,um einer Menschenmenge zu helfen,eine Gefahr abzuwenden.Ich stehe mit einer Hayabusa an der roten Ampel.In dem Augenblick flüchtet eine Person in einem Sportwagen,der zuvor eine Bank überfallen hat.Eine Streife kann den flüchtigen nur erfolgreich verfolgen und festnehmen,wenn Sie sofort ein sehr schnelles Fahrzeug einsetzt.Sie wird mir befehlen das Fahrzeug zu übergeben.Weigere ich mich ,kann ich vorläufig festgenommen werden und mache mich wegen Widerstand strafbar.