Bekommt man problemlos einen Personalausweis trotz Haftbefehls (Geldstrafe)?

6 Antworten

Um einen Perso beantragen zu können, muss er sich irgendwo anmelden. Sofern er das getan hat, kann er zu der jeweiligen Behörde gehen und einen neuen Perso beantragen.

Normalerweise hat das Meldeamt oder das Bürgerbüro nichts mit Haftbefehlen zu tun.

Allerdings muss das Foto eingeschickt werden und dann kommt irgendwann der fertige Perso zurück.

Meines Wissens erfolgt auf keiner dieser Stufen eine Nachricht an Fahndungsbehörden. Ich kann aber nicht ausschließen, dass ein aufmerksamer Beamter trotzdem zufällig mal Listen durchsieht...

Ein Haftbefehl wegen einer Ratenzahlung an den Staat die nicht eingehalten wurde ist bei jeder Behörde bekannt. Den Ausweis bekommt er aber dazu gehts ab in den Knast.

Auch die Aufnahme jeder regulären Arbeit wird dem Rententräger und der Krankenkasse gemeldet auch dort kann der Staatsanwalt die Adresse her bekommen.

Der einzige Weg ist die rückständigen Raten nachzu zahlen und die Raten wieder auf zu nehmen.

Einfach nicht zu reagieren ist halt keine Lösung und Flucht der schlechteste Weg.

Absitzen ist da noch immer der beste Weg

Hallo! Preisfrage was willst Du? Das Dein "Kumpel" wieder sauber wird oder das er sich ständig im kriminellen Millieu rumtreibt? Wenn er klug ist stellt er sich der Polizei und steht zu seinen Taten. Du wirst es nicht glauben, wir leben in einem Rechtsstaat. Der Personalausweis ist erstmal total unwichtig.

Hier geht es zwar um den Reisepass, aber es wird bei einem Perso nicht anders sein. Spätestens bei Abholung des Ausweises klicken dann die Handschellen.

In* Ihrem Fall dürfte § 7 Abs. 1 Nr, 2 PassG einschlägig sein, der lautet:

„1) Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber… 2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;„

Wenn gegen Sie ein Haftbefehl offen ist, begründet dies durchaus die Tatsache, dass Sie sich der Strafverfolgung entziehen wollen, so dass Ihnen mit größter Wahrscheinlichkeit ohnehin kein Pass ausgestellt werden würde.

Selbst wenn Sie einen Pass erhalten und nicht schon spätestens bei der Abholung verhaftet werden, wird Ihre Ausreise (zumindest in ein Nicht-EU Land) an den Passkontrollen scheitern.

Wahrscheinlich ist aber, dass Sie bei der Beantragung oder Abholung des Passes verhaftet werden oder dass Ihnen gar kein Pass ausgestellt wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen Marcus Bade, Rechtsanwalt*

Quelle:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Reisepass-trotz-Haftbefehl---f181665.html

FirstPickler  04.05.2014, 07:13

Ein Pass dient ja ganz entschieden der Ausreise... also eventuell dem Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen.

Das kann man von einem Personalausweis ja nicht gerade behaupten.

Strolchi2014  04.05.2014, 07:18
@FirstPickler

Natürlich kann man mit einem Personalausweis auch das Land verlassen.

Bist Du der den Du kennst ? Mit einem neuen Perso, der auch Geld kostet, verbessert man keine finanzielle Situation. Und wenn Du oder Dein Kumpel, warum auch immer in eine Kontrolle geraten, blinkt es auch Rot auf aber dann ist die Polizei schon vor Ort.

Den Rest erledigt ein Staatsanwalt. Da wird dann die Strafe ersatzweise sitzend abgefeiert.