Darf ich bei Hausfriedensbruch gewalt anwenden?

12 Antworten

In Notwehr darfst du fast alles. Bevor er dich erschießt oder sowas darfst du dich natürlich wehren. Aber halt so dass er dir nichts mehr tun kann. Also sowas wie z.B. ihn am Bein treffen und kampfunfähig machen dass er nicht mehr schießen kann. Weiter auf ihn eintreten und dergleichen ist schon zu viel. Wenn er keine Waffe bei sich hat darfst du so viel ich weiß darfst du ihn glaub ich festhalten bis halt die Polizei kommt und seine Personalien aufnimmt.

Hi.

Darf ich wenn jemand mein Grundstück betritt ihn festhalten,schlagen etc?

Wenn das die Frage ist, dann darfst du das nicht. Folgendes Beispiel: Ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramts läuft über dein Grundstück um es zu vermessen. Dazu ist er gesetzlich ermächtigt.

Das jemand dein Grundstück betritt ist also nicht schon ein tatbestandlicher Hausfriedensbruch. Du müsstest schon deutlich machen, dass ein Betreten gegen deinen Willen ist und es dürfen keine rechtfertigenden Umstände vorliegen.

In dem Fall ist es durchaus möglich.

Grundstück betreten ist erstmal so kein Hausfriedensbruch nach StGB §123, dazu muss schon ein befriedetes Besitztum vorliegen und dann darf angemessene Gewalt maximal angewandt werden, als erstes die Aufforderung das Grundstück zu verlassen.

Der Postbote der dir eine Sendung übergeben möchte betritt ja auch dein Grundstück, schlagen oder festhalten darfst Du ihn dennoch nicht.

Bei eindringen in verschlossenen Wohnraum schaut die Lage schon anders aus.

Schlagen führt ja wohl kaum zum Verlassen des Grundstückes. Anfassen und wegführen ist o.k.

Festhalten darfst du den "Täter" bis seine Identität geklärt ist.

Zur Kenntnis: Hausfriedensbruch ist ein Privatklagedelikt!

Nein, bei unverhältnismäßiger Gewalt gegen einen Einbrecher oder gegen jemand, der unbefugt Dein Grundstück betritt, bist Du im Nachteil und kannst ggf. verklagt werden.