Kann die Gegnerische Autoversicherung verlangen das ich mein Auto verkaufe?

9 Antworten

Ich nehme mal an, dass Du diesen Unfall nicht selbst verschuldet hast, die Schuld also der Unfallgegner trägt. Dann empfehle ich Dir unbedingt (!!), einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. (Dieser Anwalt zur Durchsetzung Deiner Interessen wird in der Regel von der gegnerischen Versicherung bezahlt) Denn bei einem unverschuldeten Unfall solltest Du Dich nie selbst mit der gegnerischen Versicherung "anlegen". Diese spielt auf Deine Unwissenheit und wählt eine "Hinhaltetaktik".

"das Gutachten ergab das es ein Totalschaden"

Wurde das Gutachten von dir beauftragt, du als Geschädigte(r) hast bei einem Haftpflichtschaden das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Zunächst einmal entscheidend zur Abrechnung ist der Restwert in dem von dir beauftragten Gutachten. Wenn die gegnerische Versicherung dir ein höheres Restwertgebot vorlegt, dann ist dieses auf Zulässigkeit zu prüfen. Dazu beauftragst du am besten deinen Rechtsanwalt.

kann mich die Versicherung zum verkauf zwingen?

 Nein, natürlich nicht, du bist und bleibst der Eigentümer deines Autos und entscheidest alleine was damit geschieht.

Du hast Schadensminderungspflicht. Wenn die gegnerische Versicherung dir ein konkretes Kaufangebot für den Schrottwagen vorlegt, so ist sie berechtigt, den sich daraus ergebenden Wert für dein Auto von der Gesamtleistungszahlung abzuziehen. Natürlich musst du dein Auto nicht verkaufen, sondern kaufst es in dem Fall selber zum genannten RESTWERT. Das ist absolut übliche Praxis. In der Regel wird der Restwert bereits im Gutachten festgelegt.

suzisorglos  06.01.2016, 23:48

Soweit völlig richtig. Übersteigt das vom Versicherer vorgelegte Angebot jedoch den im Gutachten genannten Restwert, muss sich der Geschädigte auch den angebotenen höheren Restwert anrechnen lassen, so dass sich die Zahlung des VR entsprechend verringert.

KfzSVnrw  07.01.2016, 14:20
@suzisorglos

Da sind aber die Gerichte teilweise anderer Meinung wie z.B. das AG Pirmasens mit Urteil vom 28.10.2014 – 2 C 111/14

Nein das musst du nicht! Das Angebot ist nur dafür da um den Selbstbehalt zu ermitteln. Für die gleiche Summe ( die aber oft unverhältnismäßig hoch ist) darfst du das Auto auch selbst behalten.

Im Gutachten steht der Restwert des Fahrzeugs. Das ist der Preis, den eine Firma für deinen Wagen bietet. Dieser Restwert wird von der Auszahlungssumme abgezogen.

Du kannst das Auto für den Preis verkaufen oder es selbst behalten. Der gegnerischen Versicherung kann das egal sein.

hermanngustav  07.01.2016, 09:31

Die Aussage "Dieser Restwert wird ... " ist nicht ganz korrekt. Wenn die gegenerische Versicherung nachweist, dass es eine/n Käufer/in gibt, die/der einen höheren Preis für den Rest (das beschädigte Auto) zahlt, kann sie diesen höheren Preis von dem Wiederbeschaffungswert abziehen.

KfzSVnrw  07.01.2016, 14:21
@hermanngustav

Da sind aber die Gerichte teilweise anderer Meinung wie z.B. das AG Pirmasens mit Urteil vom 28.10.2014 – 2 C 111/14