Muss man das Auto nach Totalschaden und Vollkaskoversicherung verschrotten oder darf man verkaufen?

6 Antworten

Hallo, Kernaussage: u musst warten, bis der Schaden begutachtet worden ist und der Versicherer Dir seine Entscheidung mitgeteilt hat in Form einer Abrechnung. Erst dann, wenn auch Du mit deren Abrechnung einverstanden bist und der Versicherer sich keine Rechte an dem Schadauto vorbehält, kannst Du damit machen was Du willst.

Eine vorhergehende Entsorgung könnte negativ gegen Dich verwendet werden und Du hättest evtl. auch keinen Beweis mehr in der Hand Dich mit dem Regulierer über die Höhe der Entshädigung zu streiten.

Das Abwarten einer Freigabe durch den Versicherer ist also empfehlenswert.

Das Auto ist immer noch Deins und Du kannst damit machen was Du willst, die Versicherung kauft das Auto ja nicht.

Die Versicherung ersetzt Dir deinen Schaden, hierzu wird ein Gutachten erstellt. Wenn der Versicherungsgutachter feststellt, dass Dein Schaden den Betrag X ausmacht, dann wäre es für mein Verständniss erledigt damit. Wenn dieser Betrag X nicht stimmt (weil der Wagen einen hohen Schrottwert hat) dann ist das nicht Dein Problem, dann hat der Gutachter nichts getaugt. Die Versicherung müsste ja dann argumentieren, dass das Gutachten fehlerhaft war (welches sie selbst hat machen lassen)....

Die Versicherung ersetzt Dir den Schaden. Die Summe ermittelt ein Gutachter. Also das Gutachten musst Du schon abwarten, bevor Du den Wagen "wegtust" . Was Du danach mit dem Wagen machst, ob Du den verschrottest, wieder aufbaust/ aufbauen lässt, verschenkst oder an Bastler verkaufst, das Interessiert die Versicherung NACH der Schadensregulierung nicht.

Der Gutachter wird auch den Restwert des Fahrzeugs ermitteln und die Versicherung diesen Betrag in Abzug bringen.

Entweder hat die Versicherung ihre Leistung um den Restwert gekürzt oder einen eigenen Verwertungsanspruch.

G imager761

kurz und richtig

Versicherungen verschenken selten Geld