Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen ohne die US Staatsbürgerschaft abzugeben?

6 Antworten

Grundsätzlich geht das nicht. Wer die deutsche Sta haben will muss grundsätzlich seine bisherige aufgeben.

Einzige Möglichkeit die Beibehaltung vorher beantragen. Ich kenne allerdings keinen Fall wo das so oihne weiteres legal funktioniert hat. Bei einigen Prommis wurde sowas gemacht, halte ich aber für min destens rechtluich bedenklich.

ja es geht bei der türkischen also bestimmt auch bei der amerikanischen

wie kommste denn auf das schmale Brett ? Es geht nicht bei der türkischen Sta (Ausnahme Asylberechtigte und Flüchtlinge).

Also ich habe beide Staatsbürgerschaften, habe gestern noch mit dem Konsulat gesprochen und die haben das bestätigt. Bin auch drüben geboren und hier aufgewachsen und habe beide Pässe. Bzw den amerikanischen gerade wieder neu beantragt um in die Staaten fliegen zu können.

Ja, sicher, die doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich, wenn sie durch Geburt erworben wurde, nicht aber ohne weiteres, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einwanderung erworben werden soll. Die Auskunft Deines US-Konsuls ist also falsch, er hat den Fall nicht richtig verstanden oder Du hast ihm einen anderen Fall, nämlich Deinen, erzählt.

@Andreas Starke

Korrektur: Ich meinte, "... wenn die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben werden soll."

Ja, es ist möglich.

Die deutsche Staatsbürgerschaft kannst Du durch eine Einbürgerung erhalten. Wenn diese genehmigt ist, erhältst Du eine "Einbürgerungszusicherung" mit der Bedingung, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Die Aufgabe kannst Du ersetzen durch eine "Beibehaltungserlaubnis", d.h. die Erlaubnis die alte Staatsangehörigkeit beizubehalten. Sie ist beim Bundesverwaltunsamt (soweit ich weiß) zu beantragen. Diese Erlaubnis wird aus verschiedenen Gründen erteilt. Für die USA wären das (1) enge geschäftliche Verbindungen in die USA und (2) enge familiäre Verbindungen in die USA. Heidi Klum, die in diesem Thread schon erwähnt wurde, kann sicher beides ins Feld führen. Und dann kommt noch der Bonus als Promi (Persönlichkeit des öffentlichen Lebens) dazu.

Die Frage wäre allerdings, warum Du die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben willst. Mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel, insbesondere dem "Daueraufenthalt EU", hast Du fast dieselben Rechte wie ein EU-Bürger.

Diese Auskunft war falsch. Die Beibehaltungserlaubnis (BE) betrifft nur den Fall, dass die deutsche StA beibehalten wird, wenn ein Deutscher eine andere StA (nicht eines EU-Landes und nicht der Schweiz) auf Antrag (wichtig) erwirbt. Das hat ohne die BE eine automatische Beendigung der deutschen StA zur Folge.

Heidi Klum hat doch auch beides, oder?

Ja, aber sie hatte zuerst die deutsche und hat dann die amerikanische gekriegt.