Deutsche Staatsbürgerschaft trotz Hartz4?

3 Antworten

Der Geburtsort allein ergibt noch kein Anspruch auf Einbürgerung, dazu wären noch weitere Angaben notwendig.

Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Sie haben mindestens seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.

Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.

Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.

Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen weniger als 1 Jahr Haft  sind unbeachtlich).

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben

Hartz4 und die deutsche Sttatsbürgerschaft bzw deren Anerkennung haben nix miteinander zu tun.

Na da gibt es wohl Unterschiede:

"

Abstammungsprinzip

Das

Abstammungsprinzip

orientiert sich an den Eltern.

Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, erhält automatisch die

deutsche Staatsbürgerschaft. Dies ist auch dann der Fall, wenn nur ein

Elternteil Deutscher bzw. Deutsche ist. In vielen Fällen besitzt dieses

Kind dann Mehrstaatigkeit, da die Staatsangehörigkeitsregeln des

ausländischen Elternteils ebenfalls zum Tragen kommen. Auf die deutsche

Staatsangehörigkeit des Kindes hat dies keinen Einfluss und es darf

ein Leben lang im Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten sein. Sind die

Eltern allerdings nicht verheiratet und  ist nur der Vater im Besitz der

deutschen Staatsbürgerschaft, muss die Vaterschaft vor Vollendung des

23. Lebensjahres des Kindes gesetzlich festgestellt werden."

"Voraussetzungen zur Einbürgerung

Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben

Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie

die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland

Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland

Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt

Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse

Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden

Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt

Sie bekennen sich zum deutsche Grundgesetz

Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf"

(quelle: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html)

Hallo,

wenn du hier in Deutschland geboren worden bist dann hast du normalerweise automatisch laut meines Wissens das Recht auf eine deutsche Staatsbürgerschaft.

Mich wundert nur deine Aussage das du unbefristet hier bleiben darfst. Wieso solltest du abgeschoben werden wenn du hier geboren wurdest? Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege. 

Das ist genau das, was ich auch gedacht habe. Du kannst also gar nicht so falsch liegen.

Denkfehler!

Es können auch Menschen abgeschoben werden, die in Deutschland geboren wurden und in seltenen Fällen kommt das auch vor.

Nehmen wir mal ein Extrembeispiel: Du wirst im Flugzeug über Rußland geboren oder in einem Schiff, das in indischen Hoheitsgewässern sich befindet - dann bist Du ja auch nicht Russe oder Inder ;)

Abgeschoben werden nur sehr sehr wenige aus Deutschland, ja nicht mal Kriminelle schiebt man ab, ich weiß echt nicht was ein Ausländer hier anstellen muß, um des Landes verwiesen zu werden. 

@Aussendienst

Aber wenn du jetzt "Deutscher" bist (ich sag es jetzt einmal so) wohin sollte man dich dann abschieben?? Ich verstehe echt deine Frage oder deine Sorge nicht so ganz tut mir leid. Wie schon oben genannt du hast die Wahl bis zu einem bestimmten Alter wenn du 2 Staatsbürgerschaften besitzt je nachdem für welche du dich entscheidest würde sich deine Frage erledigen. (Ich habe so etwas noch im Kopf gehabt war mir aber nicht mehr ganz sicher bis "Aussendienst" aber meinen Gedanken bestätigte. Habe es darum bei meiner 1. Antwort nicht erwähnt.) Nur dachte ich die Altersgrenze beträgt 18 Jahre.