Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich-Deutschland

2 Antworten

Hallo... ich habe gerade ihre Antwort gelesen... ich habe nun eine Frage...mein Vater ist Österreicher meine Mutter deutsche .seit der Heirat 1972 lebt mein Vater in Deutschland... ich selbst bin 1974 in Deutschland geboren und habe schon immer einen deutschen Pass gehabt.Auf Nachfragen der Doppelstaatsbürgerschaft sagte man mir ich sei längst Österreicherin und durch meine Recherchen kam jetzt erst raus das der damaligen Beamte bei meiner Geburt ein Fehler unterlaufen ist(Meldeformular liegt vor wo mein Vater als Österreicher und ich als deutsche eingetragen bin).mir wurde geraten erstmal einen Feststellung Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen...wenn ich aber beide Staatsbürgerschaften haben möchte ist es besser erst deutsch zu werden oder erst österreichisch?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Hi, eigentlich hast du schon die doppelte Staatsbürgerschaft... siehe Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das Abstammungsprinzip Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”. Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören.

Ich bin in der gleichen Situation und mein standesbeamter hat dies schon bei meiner Hochzeit festgestellt... Vater Österreicher, Mutter Deutsche... im Österreichischer Staatsbürgerschaftsgestz steht dass:

(1) Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt der Geburt, wenn in diesem Zeitpunkt

1.

die Mutter gemäß § 143 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches – ABGB, JGS 946/1811, Staatsbürgerin ist,

2.

der Vater gemäß § 144 Abs. 1 Z 1 ABGB Staatsbürger ist,

3.

der Vater Staatsbürger ist und dieser die Vaterschaft gemäß § 144 Abs. 1 Z 2 ABGB anerkannt hat, oder

4.

der Vater Staatsbürger ist und dessen Vaterschaft gemäß § 144 Abs. 1 Z 3 ABGB gerichtlich festgestellt wurde.

Damit bist du österreichische Staatsbürgerin egal ob du einen Pass hast oder nicht... Den kannst du dir natürlich ebenfalls erweben, wenn du nachweisen kannst dass du Staatsbürgerin bist (mit Geburtsurkunde Vater und Abstammungsurkunde, etc...) man kann dir außerdem die Deutsche nicht wegnehmen... du hast ja auch die Deutsche nach Abstammung... Anders ist es nur wenn du eine Staatsbürgerschaft extra annehmen willst weil du z.B. lange im Land lebst, arbeitest etc... dann musst du die alte abgeben... In der EU ist das auch nicht das große Problem... Aber da geistern viele Halbwahrheiten durchs Netz...