Doppelte Staatsbürgerschaft als Montenegriner?

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Nun, generell kannst du, wenn du die Kriterien für eine deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip entsprechend der Gesetzesänderung 1999, 1994 erfüllt hattest und auf deine Deutsche Staatsangehörigkeit nach der alten Gesetzeslage zugunsten der ausländischen Staatsbürgerschaft verzichtet hast deine Wiedereinbürgerung beantragen. In diesem Fall könntest du auch die Montenegrinische Staatsbürgerschaft behalten.

Die Kriterien für den Status als "Ius-soli-Deutsche":

Ein Elternteil muss sich seit acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten, sowie eine unbefristetes Aufenthaltsrecht genossen haben. Dies muss natürlich 1994 bereits erfüllt gewesen sein und du musst es vorallem heute noch nachweisen können.

Natürlich scheinst du auch die Kriterien für eine gewöhnliche Einbürgerung zu erfüllen. In diesem Fall müsstest du allerdings auf deine andere Staatsangehörigkeit verzichten.

Generelle solltest du einfach mal bei der Staatsangehörigkeitsbehörde in dem Landkreis (Zuständigkeit kann sich von Land zu Land unterscheiden, in Bayern sind jedenfalls die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte zuständig, in Berlin meines Wissens die Bezirke) in dem du gemeldet bist nachfragen.

Vielen Dank sehr aufschlussreich !

Vielen Dank, für den Stern.

Das wird nicht funktionieren. Wenn du Deutsche Staatsbürgerschaft haben möchtest, dann must du die Montenegrinische abgeben. Doppelte Staatsbürgerschaft geht nur in den Fällen, wo der andere Staat dich nicht aus der Staatbürgerschaft entlässt!

Du kannst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn du ein Einkommen nachweisen kannst und nicht der Sozialhilfe auf der Tasche liegst.

Dann solltest du in den montenegrinischen Gesetzen nachschauen, ob der Staat seinen Staatsbürgern eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.