Wann tritt eine Bürgschaft ein?

8 Antworten

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Theoretisch kann sich die Bank gleich an den Bürgen wenden.

.... und praktisch ?

@silvia140359

Wenn die Bank will, kann sie sich das Geld auch sofort vom Bürgen holen. So läuft es aber im Normalfall nicht. Im Normalfall wendet man sich zuerst an den Schuldner, und wenn da nichts zu holen ist, an den Bürgen.

Die Bank wird immer den erfolgversprechendsten Weg mit dem geringsten Widerstand wählen. Ist beim Schuldner nichts zu holen, wird die Bank die Ihr gesellte dingliche Sicherheit durch Zwangsversteigerung verwerten, wenn der dingliche Schuldner nicht bereit ist anderweitig Zahlung zu leisten.

die Banken sind die wahren Verbrecher! Rücksichtslos - schamlos.

@GudrunHammel

Nö! Banken verfügen insoweit über eine pragmatische Denk- und Vorgehensweise! Mit Kriminalität hat das ebensowenig gemein, wie mit Schamlosigkeit. - Sie dürften in der gleichen Situation als Gläubiger kaum anders handeln, wenn Sie "bei Verstand" wären!?!


Selbstschuldnerische Bürgschaft: Das bedeutet, dass der Sicherungsnehmer auf den Bürgen zugreifen kann, ohne zunächst die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versuchen zu müssen. Der Bürge haftet somit wie der Hauptschuldner. Sie können daher auch direkt bei der Mutter versuchen, die Forderung beizutreiben. Sie haftet komplett mit.

stellt sich die Frage war das vieleicht nach §138 BGB eine sittenwidrige Bürgschaft und somit ungültig?

Waren die Geschwister im Vorfeld informiert, ist die Mutter sich jemals über die Tragweite Ihrer Bürgschaft bewußt gewesen?  Wohl kaum. 

hmmm.... ich hatte gedacht, sobald das darlehen nicht mehr getilgt wird, dann wendet sich die bank an den bürgen, ohne sich lange mit dem schuldner rum zu streiten.