Bürgen mit Bausparvertrag?

2 Antworten

Die Bürgschaft läuft solange das Darlehen nicht bezahlt ist, für 5 - 10 Jahre mindestens. Dann können die Eltern selbst nicht an ihr gespartes Geld. Das sollte man sich gut überlegen, einen Eintrag ins Grundbuch halte ich für einfacher, weil dann das Bargeld nicht blockiert ist. Alles natürlich nur unter der Voraussetzung das die Eltern nicht an verkaufen denken.

Die Bürgschaft läuft solange das Darlehen nicht bezahlt ist,

ja, korrekt

für 5 - 10 Jahre mindestens.

nachdem wir die Höhe der Bürgschaft nicht kennen, sind diese Zahlen Kaffeesatz-Lesen.

Dann können die Eltern selbst nicht an ihr gespartes
Geld.

Falsch.

Das sollte man sich gut überlegen, einen Eintrag ins Grundbuch halte ich für einfacher, weil dann das Bargeld nicht blockiert ist.

eintrag ins Grundbuch von wem? m it welchem Zweck? etc pp

Grundsätzlich ist iSd §775 BGB  nicht definiert, wie bzw. mit welchem Vermögen die Bürgen gegenüber einem Gläubiger haften. Folglich zählt der Kreditvertrag bzw. der Bürgschaftsvertrag. Achtung, bei einer Bürgschaft gibt es zwingend eine Schriftform!

Mit Bargeld in Form eines vinkulierten Sparbuches o.ä. zu bürgen, würde ich (wie von Gadenja dargelegt) verzichten.

Da der Bausparvertrag eine begrenzte Laufzeit aufweist, die wahrscheinlich unter der Laufzeit des Kredites liegt und ein Bausparvertrag grundsätzlich vorzeitig aufgelöst werden kann, liegt es am Gläubiger, die Besicherung der Bürgschaft in dieser Form anzuerkennen.

Am sinnvollsten wäre es tatsächlich, mit dem bestehenden Gebäude zu versichern. Hier bitte mit einem Kredit- bzw. Immobilienexperten beratschlagen, wie man die Besicherung mittels Immobilie möglichst kostengünstig und möglichst ohne Eintrag ins Grundbuch hinbekommt.