Bürgen bei Hartz 4 Empfänger
Weiss jemand wie das aussieht....ich habe mietschulden und möchte eine neue Wohnung beziehen und die wollen einen Bürgen der mit im Mietvertrag steht. Kann das Amt mir die Miete verwehren wenn ich schriftlich habe das mein Kumpel nur als Bürgen im Mietvertrag steht und er seinen eigenen Wohnsitz hat?
5 Antworten
Kann das Amt mir die Miete verwehren wenn ich schriftlich habe das mein Kumpel nur als Bürgen im Mietvertrag steht und er seinen eigenen Wohnsitz hat?
Nein.
Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an; und wenn er nicht in deinem Haushalt lebt und sogar woanders gemeldet ist, wird das Amt die volle angemessene Miete tragen müssen.
Allerdings würde ich deinem Kumpel ohne zu zögern davon abraten, eine solche Bürgschaft zu übernehmen, da er sich dir auf Gedeih und Verderb ausliefert.
Da dieses Thema bei dir sehr speziell ist, kannst du eine wirklich richtige Antwort nur vom Jobcenter bekommen. Die entscheiden was sie akzeptieren oder nicht.
Allerdings bist du durch den Auszug nicht die Mietschulden los. Auch darüber musst oder kannst du mit dem JC reden. Sie müssen auch erst mal die jetzige Miete für mindestens 6 Monate weiter zahlen.
Geh erst einmal zur Schuldnerberatungsstelle. Alternativ könntest Du auch dem Vermieter eine Abtretungserklärung geben, d.h. dass das Amt die Miete direkt an ihn überweist.
Das Wichtigste ist, dass Du nicht noch einmal so in Verzug gerätst, dass Du rausfliegst.
Kann das Amt selbst nicht die Bürgschaft für die Miete übernehmen und die Zahlungen direkt an den Vermieter leisten? Dann ginge das Geld überhaupt nicht durch Deine Hand und würde mit Sicherheit auch sein Ziel erreichen. Sprich mit Deinem Sachbearbeiter, da gibt es bestimmt einen Weg.
Denke schon dass das gehen würde,aber warum fragst du den Vermieter nicht,ob er auch mit einer Abtrittserklärung einverstanden ist !!! Das Jobcenter überweist dann direkt an deinen Vermieter,da kann er sicher sein,das er sie pünktlich bekommt.