Wann habe ich als Vollwaise Anspruch auf Wohngeld und welche Möglichkeiten habe ich bei der Bürgschaft?

3 Antworten

Da es sich um deine Erstausbildung handeln wird hast du keinen Anspruch auf Wohngeld,weil du in der Erstausbildung in deinem Fall sicher BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) von der Agentur für Arbeit bekommen hättest,weil du keine Eltern mehr hast die Unterhalt vorrangig leisten könnten !

Du hast aber eine sehr gute Netto Vergütung,deshalb wird hier kein Anspruch auf BAB - bestehen,dass aber nur auf Grund des zu hohen Einkommens,also heißt dass das du zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - hast,dies nur auf Grund des zu hohen Einkommens nicht bekommen wirst und das reicht beim Wohngeld schon aus um vom Anspruch ausgeschlossen zu sein.

Außerdem würdest du selbst dann kein Wohngeld bekommen,weil du nicht entweder schon Eigentümer oder Mieter von selber bewohntem Wohnraum bist.

Eine Möglichkeit hättest du noch,aber auch hier solltest du vorher schon eine Wohnung bezogen haben,also sieh erst mal zu das du eine billigere Wohnung bekommst.

Du kannst dir im Internet mal folgendes suchen ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen der Stadt in der du dann wohnst,da kannst du mal nachsehen was dir als Single im SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) Bezug an angemessener KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zustehen würde und danach solltest du deine Suche ausrichten.

Dann könntest du ggf. beim Jobcenter im nachhinein noch einen Antrag stellen und würdest da evtl.noch einen kleinen Zuschuss bekommen,je nach dem wie hoch deine angemessene KDU - dann ausfallen würde und was du nach dem SGB - ll an Bedarf geltend machen könntest.

Aber eigentlich kannst du dir den Antrag fast schenken,denn dein Kindergeld von 192 € und deine Waisenrente von 210 € würden schon mal voll auf deinen Bedarf angerechnet,also wären das schon mal 402 € und der Regelsatz für den Lebensunterhalt ( ALG - 2 ) beträgt derzeit für einen Single 409 € pro Monat.

Wenn du dann noch 820 € Netto Vergütung bekommst,dann hast du min.etwa 950 € Brutto,darauf stünden dir Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu,dass würden dann erst mal 100 € Grundfreibetrag sein.

Dann blieben noch 850 € die über diesen 100 € liegen und darauf stünden dir noch mal 20 % Freibetrag zu,also kämen noch mal 170 € dazu,der gesamte Freibetrag läge dann bei 270 € und diese würden dann theoretisch von deinem Nettoeinkommen abgezogen.

Es blieben also dann an anrechenbarem Erwerbseinkommen ca. 550 €,du siehst also,selbst wenn deine angemessene KDU - dann bei ca. 500 € liegen dürfte und du das auch zahlst,würde kein Anspruch mehr bestehen und etwas anderes gibt es dann nicht mehr,außer du suchst dir noch einen Nebenjob.

Nur wenn du dann ggf. noch erhöhte Aufwendungen wegen der Ausbildung geltend machen könntest,würde sich dein anrechenbares Einkommen noch mal verringern und so die Chance erhöhen doch noch ein paar Euro zu bekommen,aber das wird der Mühe nicht wert sein,da bist du besser bedient wenn du dir noch einen kleinen Nebenjob suchst und da 100 € - 200 € dazu verdienst.

Nein, da du dem Grunde nach Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast (§ 20 Abs. 2 WoGG). Übrigens, selbst wenn du nicht in Ausbildung wärst, wäre dein Einkommen zu hoch, um Wohngeld zu erhalten.

Welche Versicherung sollte für dich bürgen? So etwas gibt es nicht. Wo wohnst du denn aktuell? Vielleicht kann derjenige nicht für dich bürgen?

Und ja, es gibt andere Optionen. Such dir eine Unterkunft, die deinen Einkommensverhältnissen entspricht.

Wie oben auch schon einmal von mir gesagt stellt sich bei mir auch bei günstigeren Wohnungen immer wieder das Problem der Bürgschaft. Ich wohne zurzeit mit einem Bekannten in einer Art WG (seine Mutter ist die Eigentümerin der Wohnung), das ist aber nur übergangsweise. 

Zum 01.04 muss ich ausgezogen sein, da er auch auszieht und die Mutter die Wohnung gern weitervermieten möchte. Alleine kann ich die nicht zahlen.

@DerLeines

Dann bleibt dir nur ein WG-Zimmer oder eine Obdachlosenunterkunft. Ohne Bürgschaft wirst du keinen Vermieter finden, der das Risiko eingeht, an dich zu vermieten.

Generell hast Du als Azubi keinen Anspruch auf Wohngeld,  nur auf BAB.  Da du aber sehr gut verdienst,  wirst  du keine Leistungen bekommen.  

Such dir was billiges für 300- 400 €.

Ich verdiene tatsächlich ganz gut, wollte aber nur interessehalber nachfragen wie viel mir theoretisch zustehen würde. 
Mittlerweile suche ich natürlich auch günstigere Wohnungen, jedoch stellt sich bei mir immer die Frage nach der Bürgschaft, die von jedem Vermieter verlangt wird.

@DerLeines

Bürgschaft scheint  dann eine regionale Sache zu sein. Bin ich nie gefragt  worden. Bank bzw Versicherung?