Kann der Vermieter vorschreiben, dass man MEHR Wasser verbrauchen muss?

10 Antworten

Was der Vermieter versucht bzw. behauptet, ist großer Quatsch. Niemals wird eine evtl. Ablagerung (gewiss kein Mangan sondern Kalk) durch höheren Wasserverbrauch ausgeglichen bzw. verhindert. Die Ursache ist in der schlechten Qualität der Rohrleitungen (vermutlich außerhalb des Hauses) zu suchen.

Auch wenn dem Vermieter kein direktes Verschulden angelastet werden kann, ist er verantwortlich. Der Mieter hat Anspruch auf einwandfreies Trinkwasser.

Solange die Qualität des Wasser gemindert ist, ist auch die Miete automatisch kraft Gesetz gemindert. Da der Zustand nun schon jahrelang bekannt ist und geduldet wurde ohne die Miete zu minder, ist jetzt das Minderungsrecht (leider) verwirkt. Zumindest dürfte der Vermieter so argumentieren

Der Anspruch auf Abstellung des Mangels besteht aber weiter fort (ist unverjährbar),.

Was trotzdem mögliche wäre, ist die Zurückbehaltung eines Teiles der Miete um auf den Vermieter Druck zum Handeln auszuüben. Hier wären (nach Ankündigung und Fristsetzung von einem Monat) 20% der Bruttomiete anzusetzen. Der Zurückbehalt wäre nach Mangelabstellung nachzuzahlen (im Gegensatz zu einer Mietminderung).

Sincap8106 
Fragesteller
 20.12.2017, 21:02

Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung, das ist sehr interessant. Sollte der Vermieter gar nicht einsichtig sein, werden wir es evtl. wirklich mal mit dem Einbehalten einer Teilmiete versuchen, oder uns über kurz oder lang nach etwas Neuem umsehen. Schade, dass wir uns nicht schon früher informiert haben.

Wenn schon Versuche in die Richtung unternommen wurden, gibt es nun drei Möglichkeiten:

  1. Eine klare Glasflasche mit diesem Wasser auffüllen. Das Bräunliche müßte doch zu sehen sein. Diese direkt der Hausverwaltung zwecks Überprüfung geben.
  2. Eine weitere Flasche auffüllen und an das Wasserwerk zur Prüfung geben. Das Wasserwerk ist verpflichtet, eine einwandfreie Wasserqualität zu liefern. Es ist nicht erfreut und wird auch einschreiten, wenn sich auf dem letzten Weg durch das Haus zur Verbrauchsstelle eine Qualitätsbeeinträchtigung ergibt.
  3. Falls man auch gesundheitliche Bedenken hegt, könnte man eine dritte Flasche mal zum Gesundheitsamt bringen. (Würde aber vorab nachfragen, wer für die Kosten einer Analyse zuständig ist, wenn es unbedenklich ist.)
Sincap8106 
Fragesteller
 20.12.2017, 17:07

Vielen herzlichen Dank für die Antwort! Das werden wir auf alle Fälle machen!

Natürlich nicht. Es ist am Vermieter sicherzustellen das die Wasserqualität gut ist , evt. muss er eine Umwälzpumpe einbauen oder dergleichen.

Sincap8106 
Fragesteller
 20.12.2017, 13:47

Das Haus gehört ihm nicht komplett, nur die eine Wohnung. Dann müsste er dies wohl bei der Hausverwaltung beantragen oder? Der Vermieter hat auch extra im Brief betont, dass er als Vermieter für Schäden an den Leitungen aufkommen müsste, also soll lieber mein Freund seinen Wasserverbrauch erhöhen ...

maxim65  20.12.2017, 13:58

Das ist komplett das Problem des Vermieters, dafür bekommt er ja jeden Monat die Miete von euch. Sagt ihm einfach das ihr das nicht machen werdet und es ihm frei steht zu klagen. Mal sehen was passiert.

Sincap8106 
Fragesteller
 20.12.2017, 14:15
@maxim65

Ja, das machen wir, wollte mich nur noch zusätzlich versichern, dass er das nicht so einfach verlangen darf. Vielen Dank!

Schlechte Wassserqualität ist eine Fall für das Gesundheitsamt und kann zu Mietkürzugnen berechtigen!

Der Vermieter kann zeitgemäße Wasserleitugnen installieren lassen!

Der Vermieter behauptet nun, dass es auf der Rohr-Innenseite zu Eisen-/Mangan-Ablösungen aufgrund des zu geringen Verbrauchs kommt und dies die Verfärbung verursacht.

Das kann andere Ursachen haben:

Zu alte Leitungen, Leitungen aus Blei usw.

Schau mal hier rein:

https://www.waterlogic.de/infocenter/leistungswasser/leitungswasser-ist-braun/

Hier stehen weiter Mögliche Ursachen und wie man es beheben kann:

http://www.braunes-wasser.de/

Sincap8106 
Fragesteller
 20.12.2017, 17:59

Vielen Dank! Das werd ich mir mal genauer ansehen!