Kann der Käufer Schadensersatz fordern?

6 Antworten

Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten. Ich habe das Paket abgeschickt und es ist irgendwo gelandet - nur nicht da wo es hin sollte.

Ich habe auch in die Anzeige geschrieben, keine Rücknahme oder Garantie.

Ich schau mal, was jetzt kommt. Ich kenne jemanden, der bei einem Anwalt sitzt und er hat mir schon seine Hilfe angeboten und ich soll ihm das Schreiben zukommen lassen.

Dann schauen wir mal, was noch kommt...


Kann der Käufer nun Schadensersatz fordern?

Nein, denn:


Nun habe ich dem Käufer ein anderes Motherboard des gleichen Typs zugeschickt.

wenn das Teil  funktioniert, Du den Versand / die Auslieferung nachweisen kannst, bist Du Deiner Pflicht aus dem Kaufvertrag nachgekommen.


Nun schreibt er mir, dass ich noch von ihm hören werden und zudem noch beleidigt.

Ja, das sind so die Äusserungen unserer Heranwachsenden, die von Verträgen keine Ahnung haben, aber mitmischen wollen. Ich denke, das alles erfolgt schriftlich. Wenn Dein Käufer keine Ruhe gibt, dann gib ihm einen Deckel und bitte in höflich, sich mit dem Thema Beleidungsklage zu beschäftigen:

http://www.helpster.de/beleidigungsklage-rechtshinweise_203924

Musst Du ja nicht, aber manchmal ist ein Schreckschuss hilfreich, nach dem Motto grober Klotz / sachlicher Keil.

Schadensersatz gibt es nur, wenn er einen echten Schaden nachweisen kann. 3 Wochen Verzögerung sind nervig aber ich sehe hier nicht, wie er ihm ein Schaden entstanden sein kann.

CodeExtreme  04.06.2016, 12:52

Dem kann ich zustimmen.

Jedoch ist ein Schaden in diesem Fall durchaus denkbar, etwa dann, wenn durch den nicht funktionierenden PC nicht gearbeitet werden konnte.
Je nach Arbeit und Dauer der Unmöglichkeit kommen schnell große Summen zustande. Vorsicht ist also geboten! ;)

KuarThePirat  04.06.2016, 14:50
@CodeExtreme

Der Käufer hat natürlich auch eine Schadensminderungspflicht. Das heißt, neues Board kaufen, Verkäufer trägt die Differenz als Schaden. Er kann natürlich nicht hingehen und die Hände in den Schoß legen und den Schaden immer größer werden lassen ;).

Hier kommt es darauf an, ob du mit der Lieferung in Verzug geraten bist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn angemahnt wird.

Das heißt grundsätzlich sind hier Schadensersatzforderungen möglich.

Allerdings muß zur Geltendmachung erst einmal der Schaden dem Grunde und der Höhe nach bewiesen werden. Das wird der Käufer regelmäßig nicht können.

Solche Äußerungen werden regelmäßig von Leuten getätigt, die sich im Schuldrecht nicht auskennen.

Privat Verkauf. Keine Garantie oder rücknahme. Er kann dir nichts

CodeExtreme  04.06.2016, 12:49

Damit diese Regelungen eintreten muss dieses bei der Annonce kenntlich gemacht werden.
Falls dem nicht so ist greift die gesetzliche Regelung, und diese sieht eine Gewährleistung vor.

Trifecta  04.06.2016, 19:02

Nein muss nicht....