Kaufvertrag Rücktritt Volkswagen?

7 Antworten

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Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich einmal einen Anwalt fragen, oder die Versicherung hat schon eine Anwalthotline, wo man solche Auskünfte bekommt.

Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt?

Widerruf - hier müsste die Widerrufsfrist eingehalten werden, üblicherweise sind das zwei Wochen - und zwar ab Annahme des Angebots. Da gibt es aber verschiedene Möglichkeiten das auszuhelbeln. Z.B. Widerrufsverzicht bei Onlinegeschäften.

Ein anderer Fall des Widerrufs wäre die Fehlende Annahme des Angebots. Da Du mit der Bestellung dem Verkäufer das Angebot gemacht hast, das Auto zu diesem Preis zu kaufen. Der Verkäufer hat Dein Angebot bisher aber nicht angenommen, wenn er keine Auftragsbestätigung geschickt oder auf eine andere Weise eine Annahme Deines Angebots erkenntlich gemacht hat. Um das aber genau zu beurteilen kommt es auf die besonderen Umstände des Verkaufsgespräches und die zugrundeliegenden AGB an.

Anfechtung - der Vertrag enthält Fehler, wodurch man ihn anfechten kann, das heißt im Falle einer erfolgreichen Anfechtung gilt er als ob er nie existiert hätte.

Rücktritt - wäre erst nach Auslieferung des Autos möglich, wenn gravierende Mängel auftreten, die auch nach der zulässigen Nachbesserung nicht behoben sind.

Stornierung - dies geht nach den vertraglich vereinbarten Stornobedingungen mit den höchstwahrscheinlich vereinbarten Stornokosten.

Bleibt die Möglichkeit des Widerrufs. Hier ist die Lage aber nicht klar, da es wie gesagt auf die besonderen Umstände des Verkaufsgesprächs und die AGB ankommt. Hier wird Dir der Weg zum einem Anwalt nicht erspart bleiben.

Handle schnell und hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherug.

Im anderen Falle wäre es meine persönliche Meinung, auf jeden Fall auf das Auto zu verzichten und lieber die Stornogebühr zahlen. Ein eigenes Auto ist heute nicht mehr zeitgemäß, es ist ein Mobilitätsmodell, das schon seit Jahrzehnten veraltet ist und nur noch künstlich am Leben gehalten wird.

Stichwort Kraftstoffkosten: Diese stiegen seit den 1960ger Jahren exponentiell an. Also nicht linear, sondern der Anstieg selbst wird jedes Jahr immer höher. Heute sind es 2 Euro den Liter, nächstes Jahr 4 Euro, übernächstes Jahr 8 Euro.

Allein der Wertverlust eines Autos am ersten Tag nach dem Kauf ist es, wie Geld bündelweise in den Müll zu schmeißen. Und die Folgekosten eines Autos können unkalkulierbar sein. Ich hatte z.B. einen VW Golf VII. Bereits nach 3 Jahren waren alle 4 Stoßdämpfer defekt und mußten getauscht werden. Und so ging es gerade weiter, Jahr um Jahr Reparaturen für tausende von Euros. Keine Inspektion unter 1500 Euro.

Ich wohne zwar auf dem Land, aber an der Straßenbahnhaltestelle haben sie vor einigen Jahren eine Carsharingstation eingerichtet, zu Fuß kaum weiter als der Weg zur Garage. Seitdem habe ich kein Auto mehr und fahre nur noch Straßenbahn, Zug oder Carsharing. Innerorts natürlich Fahrrad. Am Anfang hatte ich so meine Zweifel, so ohne Auto. Aber das hat sich völlig umgedreht. Ich bin dankbar, dass ich den Schritt gegangen bin. Und es spart enorm viel Zeit. Wenn ich nur daran denke, wieviel Zeit ich für das Auto aufwenden musste: Pflege und Wartung, und wenn was ist immer zur Werkstatt fahren, was jedes mal einen Vormittag zum Hinbringen und einen weiteren Vormittag oder Abend zum Abholen kostete, abgesehen von den Telefonaten, Garantiestreitigkeiten wegen Dingen, die schon nach kurzer Zeit kaputt gingen, zwei neue Windschutzscheiben wegen Steinschlägen und all die Scherereien. Das bleibt mir beim Carsharing alles erspart. Reinsitzen, losfahren, mit der beigelegten Tankkarte tanken, aber man muss sich um nichts mehr selber kümmern. Und ich habe immer das passende Auto. Für Einkäufe einen Kleinwagen, oder wenn ich mal neue Apfelbäume pflanze einen Pickup, mit dem ich sie von der Baumschule holen kann. Wenn ich ein Hochbeet anlege auch mal ein Transporter um Erde und Kompost zu holen.

Man sollte unbedingt noch daran denken das „Sonderausstattungen, also alles was nicht pauschal vom Fließband kommt“ (Innenraum, Winterpaket ect.) einen Rücktritt vom Vertrag unmöglich machen.

Ohne den Vertrag zu kennen lassen sich keine verbindlichen Aussagen machen.

Widerruf - hier müsste die Widerrufsfrist eingehalten werden, üblicherweise sind das zwei Wochen - und zwar ab Annahme des Angebots.

Wo sollen denn im stationaeren Handel eine Widerrufsfrist oder ueberhaupt ein Widerrufsrecht herkommen?

Die Frage kann dir eigentlich der Anhang deines Kaufvertrages beantworten. Meines Erachtens ein klares Nein. Auf den von dir angeführten Satz kannst du dich nicht berufen, er bezieht sich auf das Ende des Vertrages bzw. genauer, auf dessen Erfüllung seitens VW.

Der Grund, dass sich jetzt die Benzinkosten so stark erhöhen, hat nichts mit dem Kauf des Autos zu tun und ist auch nicht von VW verursacht. Bei einem E-Auto wird das in Kürze auch passieren, ich meine damit, dass sich die Ladekosten exorbitant weiter erhöhen.

Nur als Beispiel aus dem Münchner-Abendblatt:

Wer sein Elektroauto an einer Ladesäule der Stadtwerke München laden will, muss ab 1. April bis zu 80 Prozent mehr zahlen.

Das mit den Benzinpreisen ist mir auch bewusst. Ich weiß eben nicht so genau, ob eine Verbindliche Bestellung auch mit als Auftragsbestätigung gilt, ist dies nicht der Fall habe ich auf jeden Fall das Recht vom Vertrag zurückzutreten wenn ich keine Auftragsbestätigung habe, so wie es in den Verkaufsbedingungen steht

@Eckengucker

Super, da steht auch drin: „Nimmt der Händler die verbindliche Bestellung unverändert in der vorgesehenen Frist an, so ist der Vertrag zustande gekommen."

Da mein Händler die Bestellung aber nicht mit einer Auftragsbestätigung angenommen hat, ist der Vertrag also nicht zustande gekommen

@Paulbergerlol

es geht um die nächsten Sätze. Eine Bestätigung ist meines Erachtens nicht notwendig. Aus Scopio.de

Mit der Auftragsbestätigung legt der Lieferant die genauen Modalitäten seines Auftrags gegenüber dem Kunden / Auftraggeber verbindlich fest. Wenn zuvor bereits ein schriftlicher Auftrag erteilt oder ein schriftliches Angebot angenommen wurde, ist keine weitere Bestätigung notwendig.

@Paulbergerlol
Super, da steht auch drin: „Nimmt der Händler die verbindliche Bestellung unverändert in der vorgesehenen Frist an, so ist der Vertrag zustande gekommen."

Du solltest es unterlassen, dir die Bedeutung passend zu deinen Wünschen zurechtzubiegen.

Da mein Händler die Bestellung aber nicht mit einer Auftragsbestätigung angenommen hat,

Genau das hat er.

Nur als Beispiel aus dem Münchner-Abendblatt:

Wer sein Elektroauto an einer Ladesäule der Stadtwerke  München laden will, muss ab 1. April bis zu 80 Prozent mehr zahlen.

Deswegen habe ich ja auch eine Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben

@Paulbergerlol

falscher Kommentar, sorry war noch im Speicher

"Vertrag ist Vertrag – das gilt auch beim Autokauf. Wer eine verbindliche Bestellung unterschreibt, ist an die Bestellung gebunden. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht. ADAC Juristen erklären, auf was Sie bei der Neuwagenbestellung achten müssen.:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/bestellung-lieferung/

Autohändler verwenden bei der Neuwagenbestellung fast immer eine sog. verbindliche Bestellung. Nach den Neuwagenverkaufsbedingungen handelt es sich dabei um ein Vertragsangebot des Käufers. Nach der Unterschrift ist der Kunde für drei Wochen an die Bestellung gebunden."

Genau und der ADAC schreibt:

"Sie kommen ohne Kosten aus der Bestellung heraus, wenn der Händler die Bestellung nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich bestätigt."

Und diese Bestätigung habe ich nicht👍

Nach den Neuwagenverkaufsbedingungen handelt es sich dabei um ein Vertragsangebot des Käufers.

In meinem Kaufvertrag steht: „Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."

Hat der Verkäufer meine Bestellung fristgerecht schriftlich bestätigt, nein, also

@Paulbergerlol

Wenn die 3 Wochen mittlerweile um sind, dann trete schriftlich von deinem Kaufangebot zurück.

Bitte nenn es nicht Kaufvertrag. Vom Kaufvertrag kann man nicht einfach so einseitig zurück treten. Nenn es Angebot, oder Antrag.

(Antrag wäre der korrekte Terminus, aber Otto Normalverbraucher würde das nicht nutzen weil er das so nicht kennt ;) Der nutzt Angebot.)

@Yetanotherpage

Danke für den Hinweis, mittlerweile ist ein halbes Jahr rum;)

Die Frist wird sich auf einen längeren Zeitraum belaufen und auf dem Vertrag stehen, dort steht auch drin das du dich zur Abnahme verpflichtest.

Verträge also immer lesen vor dem Unterschreiben.

Hä, wer sollte denn vor einem halben Jahr außer Putin wissen, dass jetzt Krieg ist und die Benzinpreise explodieren

@Paulbergerlol

Willst dir einen GTI holen und meckerst nun rum wegen höheren Benzinpreisen ??

Wenn dich die paar Euro mehr schon in den Ruin treiben, was willst du dann mit einem "Sportwagen" ?

@MAB98

Das hat mit meiner Frage rein gar nichts zu tun

@Paulbergerlol

Sh. meine Antwort. Die Benzinpreise steigen seit den 1960ger Jahren exponentiell, Als mein Vater den Führerschein machte, kostete der Liter Benzin 60 Pfennig, also 30 Eurocent. Als ich den Führerschein machte, kostete der Liter Benzin 1,20 DM, also 60 Eurocent. In einem Zeitaum von 20 Jahren also eine Preisverdoppelung. Aber keine 7 Jahre später überschritt der Benzinpreis die 2DM-Grenze (also 1 Euro), das Geschrei war groß. Die Leute sagten, dass sich bald niemand mehr das Autofahren leisten könne und Deutschland zum Land von Fußgängern und Radfahrern wird. Letztes Jahr zeichnete ich die Kurve exponentiell weiter und kam tatsächlich auf über 2 Euro. Bis 2023 wird der Benzinpreis noch schneller steigen.

Der Krieg von Putin hat darauf keinen Einfluss, er nimmt nur das um 4 oder 5 Monate vorwweg, was sowieso gekommen wäre.

Im Übrigen ist Peak Oil schon seit über 10 Jahren vorbei, das heißt die Fördermenge sinkt seitdem, bei sogar steigender Nachfrage. In den 1980ger Jahren berechnete man voraus, dass die Erdölreserven beim damaligen Verbrauch noch 50, vielleicht 60 Jahre reichen. Zwischenzeitlich hat man aber nochmal ein, zwei Ölfelder entdeckt und die Amerikaner haben begonnen z.B. in Schiefer gebundenes Öl durch das höchstumweltschädliche Fracking abzubauen. Das schiebt die Sache vielleicht nochmal 30 Jahre auf. Aber das Ende des Erdöls ist gewiss und wer heute unter 20 Jahre alt ist wird es definitiv erleben.

Es hat schon seinen Grund, warum ausgerechet die Saudis neue Städte aus dem Boden stampfen, die nach altem arabischen Vorbild aufgebaut sind, und zwar so, dass alles zu Fuß erreichbar ist und die Städte untereinander durch ein unterirdisches Hochgeschwindigkeitszugnetz verbunden sind. Autos und Öl kommen in diesem Konzept überhaupt nicht mehr vor. Und natürlich als Smart City konzipiert, um bei etweigen Unruhen wegen Ressourcenengpässen die Bevölkerung gleich im Griff zu haben. Die Saudis halten zwar die Daten über ihre Ölfelder geheim, aber ihr Handeln gibt doch preis, wie es um ihre Ölfelder steht.

Ich habe aber keine Bestätigung, dass der Auftrag angenommen wird, in den Verkaufsbedingungen steht wie oben geschrieben drin: „Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."

Die Frist ist nicht angegeben liegt aber üblicherweise bei 3 Wochen

Der ADAC schreibt:

Sie kommen ohne Kosten aus der Bestellung heraus, wenn der Händler die Bestellung nicht innerhalb von drei Wochen schriftlich bestätigt.

@Paulbergerlol

Du solltest auch Mal weiter lesen:

Achtung, die Unterschrift auf einem Kaufvertrag ("Verbindliche Neuwagenbestellung") ist für den Käufer bindend. Er kann davon nicht einfach zurücktreten, auch nicht bei plötzlicher Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Will oder muss der Käufer den Vertrag dennoch stornieren, stehen dem Händler 15 Prozent des Preises zu.

@DerBayer80

ok, und warum stehen in den Verkaufsbedingungen des Vertrages

„Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."

Das Blatt ist die Bestellung und Bestätigung. Da diese Verbindlich ist, kommst du aus der Nummer nicht mehr raus und hast das Fahrzeug zu den verhandelten Konditionen abzunehmen

Also gilt eine verbindliche Bestellung auch als Auftragsbestätigung?

Warum steht dann aber in den Verkaufsbedingungen: „Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."

Das heißt doch, dass der Vertrag erst gültig ist, sobald ich eine Auftragsbestätigung habe

@Paulbergerlol

Falsch. Das was du in der Hand hast und der unterschriebene Kaufvertrag sind für dich ausschlaggebend. vW hat ja mit dem Schreiben bestätigt das die Bestellung eingegangen ist.

@DerBayer80

Ein Kaufvertrag, den ich unterschreibe ist nicht automatisch eine Bestellbestätigung?

@Paulbergerlol

Nochmal: der Kaufvertrag den du unterschrieben hast ist für dich bindend. Zusätzlich hast du ja von VW den Zettel mit der Annahme der Bestellung erhalten. Somit ist die Sache durch und du MUSST abnehmen.

@DerBayer80

Noch einmal: Ich habe keinen Zettel wo die Annahme der Bestellung bestätigt wurde.

@Paulbergerlol

Nochmal:

Hallo,

ich habe vor über einem halben Jahr einen Polo GTI bestellt und habe bis jetzt nur ein Blatt erhalten, wo „Verbindliche Volkswagen-Bestellung" draufsteht

Das ist die Bestellbestätigung

@DerBayer80

Du hast aber geschrieben zusätzlich zum Kaufvertrag bekomme ich eine Bestellbestätigung. Aber ich habe nur einen Zettel, den Kaufvertrag

@Paulbergerlol

Nochmal: was ist an: Verbindliche Bestellung so schwer zu verstehen?

Gaaaaaanz einfach erklärt: ein Vertrag ist etwas, was für beide beteiligten Parteien bindend, also zwingend ist bzgl der Erfüllung. In deinem Fall bedeutet das, das VW das Auto das du dir konfiguriert hast so zu liefern wie du es dir wünscht. Für dich bedeutet das aber das du das Fahrzeug das nach deinen Wünschen zusammengesetzt wurde auch abnehmen musst. Solltest du das aus irgendwelchen seltsamen Gründen nicht machen, dann wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese ist in der Regel auch im Vertrag festgelegt und kann zwischen 10 und 50% des Kaufpreises betragen.

@DerBayer80

Genau, aaaaaaber in den Vertragsbedingungen steht, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, sobald ich fristgerecht eine Auftragsbestätigung habe.

Woher hast du denn deine schlauen Informationen, kannst du mal bitte eine Quelle angeben

@Paulbergerlol

Lass es einfach. Kontaktiere deinen Händler, der wird dafür bezahlt, dass er es dir auseinandersetzt.

Wenn die Bestätigung der Bestellung "innerhalb der genannten Fristen" erfolgte... Ist die verstrichen (dazu müsste man in den Anhängen nachsehen, welche Frist da genannt ist) und diese verbindliche Bestätigung/Bestellung whatever geht danach ein, hätte man das Recht, vom Vertrag zurück zu treten. Man kann ja ein besseres Angebot gefunden haben oder bemerkt haben, dass man doch ohne Auto gut klar kommt, wenn der Verkäufer seinen Teil des Vertrages nicht rechtzeitig erfüllt bzw. bestätigt