Händler storniert Bestellung,darf er das?

6 Antworten

weil ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist?

Genau das glaube ich nicht.

Du hast im Internet einen Artikel gesehen (analog einem Artikel in einer Schaufensterauslage).

Nach anerkannter und nicht bestrittener Rechtsprechung besteht in solchen Fällen kein Bindungswille des Händlers. Dieser Bindungswille ist aber Vorrausetzung dafür, dass es sich um ein verbindliches Angebot handelt.

Tatsächlich bist Du derjenige, der dem Händler angeboten hat diesen Artikel zum dem Preis zu kaufen, den Du im Internet gesehen hast.

Dieses Angebot hat der Händler nicht angenommen.

Ein Kaufvertrag ist daher nicht zustande gekommen.

Der Händler hat mir doch aber die Bestellung sowie den Erhalt meiner Zahlung bestätigt....also hat er das Angebot dich quasi angenommen?

Wenn der Kaufvertrag zustande kam und digital oder händisch nachgewiesen werden kann, dass du den Artikel gekauft hast, ist eine komplette Stornierung nicht möglich.

Sollte es in den AGBs nicht anders stehen (und das sollte es gesetzmäßig nicht dürfen) muss der Anbieter dir den Artikel zu dem Preis zukommen lassen, für welchen du ihn gekauft hast.

Wende dich sowohl an der Anbieter, als auch an den Hersteller. Zur Not schalte einen Anwalt ein und drohe mit Klage.

Wenn so ein Fehler passiert bist du nicht schuld.

MfG. Der IT-Support

Dass ein Internet-Versandhändler jedoch unter Umständen auch dann noch eine Lieferung verweigern darf, wenn er bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat und bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, klingt zunächst eigenartig. Tatsächlich hat aber das Landgericht (LG) Osnabrück in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Az. 12 S 497/05) einem Web-Shop-Betreiber genau das zugestanden – nämlich die wirksame Anfechtung eines bereits bestätigten Verkaufs aufgrund eines gravierenden Preisirrtums.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Irrtum-bei-Preisangabe-Haendler-darf-abgeschlossenen-Kaufvertrag-anfechten-156863.html

@Aliha

Das ist ein tolles Beispiel was da gefunden wurde. Ist aber eben auch nur das ein Beispiel. Ebenso gibt es genügend Beispiele die für unseren Fragen steller sprechen.

Wenn es sich also um einen exorbitanten Betrag handelt, sollte man wie ich sagte auf den Anbieter zu gehen und wenn nötog rechtlichen Beistand einbeziehen.

Trotzdem vielen Dank für deinen qualitativ, hochwertigen Beitrag durch ein Zitat und einen Link ohne Kommentar.

MfG. Der IT-Support

@DerITSupport

Warum soll ich Gerichtsurteile kommentieren? Deine Ironie kannst du dir sparen.

Der Wortlaut der Bestätigung wäre interessant. Wenn der Händler den Kaufvertrag bestätigt und zur Zahlung auffordert, ist es zu einem verbindlichen Kaufvertrag gekommen welchen der Händler erfüllen muss. Internetangebote sind unverbindlich und können vom Händler nach abgegebenen Kaufangebot Ihrerseits ( Bestellung ) abgelehnt werden, ein Kaufvertrag ist dann nicht zu Stande gekommen. Anders sieht es aus wenn der Händler den Kaufvertrag bestätigt, deshalb wäre die Bestätigungsemail des Händlers hilfreich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wieviel günstiger war es denn, dass sogar noch die Anwaltskosten dabei über wären???

Also aus kaufmännischer Sicht, wenn du ne Bestell und Zahlungsbestätigung erhalten hast, müsste er den Kaufvertrag erfüllen.. weil das nicht dein Problem ist wenn die nen Fehler machen und können nicht einfach so sagen Hoppla war falsch, kriegste nicht.

Ja,so würde ich mir das auch denken. Wenn ich bezahlen per Rechnung gewählt hätte, wäre das vielleicht noch was anderes.

Aber durch die Zahlung ist der Kaufvertrag ja bereits erfüllt.

Ja eben.. du hast auch damit deine Kaufvertrags Pflicht erfüllt, er nicht.